Strafbefehl

Der Einspruch gegen einen Strafbefehl

von RA Thomas Eschle, Stuttgart

Als Angeklagter kann man  gegen einen Strafbefehl Einspruch erheben.
Wichtig: Da der Einspruch nur innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Strafbefehls möglich ist, sollte man mit einem erfahrenen Strafverteidiger (=Rechtsanwalt für Strafrecht) schnellmöglichst einen Termin vereinbaren.   

 

Der Rechtsanwalt wiegt mit Ihnen alle Punkte für und gegen den Strafbefehl ab.
Der Strafverteidiger bespricht mit Ihnen u.a., ob Sie gegen den gesamten Strafbefehl oder nur gegen einzelne Punkte vorgehen sollten. Den Einspruch kann man auch z.B. auf die Höhe der Strafe beschränken. Es ist oft der Fall, dass die Höhe der Tagessätze, in denen die Strafe ausgedrückt wird, falsch berechnet wurde – zum Beispiel, weil Ihr Einkommen von der Staatsanwaltschaft einfach nur falsch geschätzt wurde.

 

Wird gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt, so kommt es zu einer öffentlichen Verhandlung vor dem Strafgericht. Die Strafe kann niedriger oder höher als im Strafbefehl ausfallen. In der Regel kann man (falls es in der Verhandlung schlecht läuft) den Einspruch noch zurücknehmen, wenn die Staatsanwaltschaft zustimmt. Der Einspruch gegen einen Strafbefehl macht insbesondere dann Sinn, wenn die Staatsanwaltschaft von falschen Tatsachen aus ging. Das kommt durchaus nicht selten vor. Rechtsanwalt Eschle verfügt über 23 Jahre Erfahrung als Strafverteidiger.    

Kanzleiprofil

Wir sind eine renommierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung und bieten unseren Mandanten eine kompetente und individuelle Beratung in allen rechtlichen Fragen. Unser Ziel ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und Sie bestmöglich zu unterstützen.

Unsere Anwaltskanzlei ist auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert, darunter Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und Strafrecht. Wir vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Institutionen.

Unser erfahrenes Team besteht aus qualifizierten Anwälten, die sich regelmäßig fortbilden und auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sind. Wir legen großen Wert auf eine persönliche Betreuung und nehmen uns Zeit für Ihre individuellen Anliegen.

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