Adhäsionsverfahren

Das Adhäsionsverfahren als Bestandteil des Strafprozesses
Wie funktioniert das Adhäsionsverfahren ? 
Welche Vorteile haben Opfer und Täter davon?


Das Adhäsionsverfahren, welches in der StPO in den Paragraphen 403 bis 406 StPO normiert ist, bietet den verletzten Opfer die Möglichkeit seine zivilrecht-lichen Ansprüche ( Schadensersatz und insbesondere Schmerzensgeld) bereits im Strafverfahren geltend zu machen.

Damit ersparen beide Seiten (Opfer und Täter) sich einen weiteren Zivilprozess.

Das Adhäsionsverfahren ist neben der Nebenklage ein wichtiges Instrument des Opferschutzes, welches isoliert oder parallel zur Nebenklage geführt werden kann. Für die effiziente Wahrnehmung von Opferinteressen, insbe-sondere bei Sexualstraftaten und/ oder schweren Körperverletzungsdelikten und/oder Gewaltdelikten empfielt sich für den Opferanwalt die Kombination von Adhäsionsverfahren und Nebenklage

Gerade aus Opfersicht ist die Reduzierung auf ein gerichtliches Verfaren zur Schonung der Nerven sehr sinnvoll. Belastende Mehrfachvernehmungen, weirtere Beweiserhebungen können vermieden werden, wenn das Adhäsions-verfahren in dem Stafprozess integriert ist.

Das Adhäsionsverfahren hat somit viele Vorteile. Gemäß § 404 I StPO kann der Adhäsionsantrag auch im Strafverfahren (durch den Opferanwalt) mündlich gestellt werden, es empfiehlt sich jedoch ein schriftlicher Antrag des Opferanwaltes im Strafprozeß.

Ein wesentlicher Vorteil ist weiter, dass beim Adhäsionsverfahren der Amtser-mittlungsgrundsatz auch für den zvilrechtlichen Sachverhalt gilt. Der Geschä-digte muss anders als im Zivilprozess auch keinen Gerichtskostenvorschuss zahlen. Der Angeklagte hat den Vorteil, dass die zusätzlich anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten einschließlich der Kosten für den Opferanwalt deutlich geringer ausfallen als die Kosten eines separaten Zivilverfahrens mit umfangreicher Beweisaufnahme. Das Adhäsionsverfahren lohnt sich daher für beide Steiten.

Gerne stehe ich anwaltlich Ihnen in allen Opfer- oder Strafsachen zur Verfügung.

Telefonberatung auch bundesweit unter der Telefonnummer 0711-2482446.
eine telefonische Beratung kostet incl. UST € 47,60.

Kanzleiprofil

Wir sind eine renommierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung und bieten unseren Mandanten eine kompetente und individuelle Beratung in allen rechtlichen Fragen. Unser Ziel ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und Sie bestmöglich zu unterstützen.

Unsere Anwaltskanzlei ist auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert, darunter Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und Strafrecht. Wir vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Institutionen.

Unser erfahrenes Team besteht aus qualifizierten Anwälten, die sich regelmäßig fortbilden und auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sind. Wir legen großen Wert auf eine persönliche Betreuung und nehmen uns Zeit für Ihre individuellen Anliegen.

Sie haben eine rechtliche Frage oder benötigen eine umfassende Beratung? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin in unserer Kanzlei in Stuttgart.

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen bei Ihren rechtlichen Anliegen weiterzuhelfen.