Parkerleichterung

Parkerleichterung bei Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa

 

Wer bei Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa einen festgestellten Grad der Behinderung (GdB)  von mindestens 60 erlangt hat und vom Versorgungsamt kein Merkzeichen „G“ erhalten hat, kann einen Parkausweis beim zuständigen Straßenverkehrsamt (in der Regel im Landratsamt, in  großen Städten bei
der Stadtverwaltung) beantragen.

 

Was bringt die Parkerleichterung ?

 –     bis zu 3 Stunden im eingeschränkten Halteverbot mit einer Parkscheibe

–   im Zonenhalteverbot oder wenn unter einem Parken-Schild eine begrenzte  
    Parkdauer steht, darf die angegebene Parkdauer überschritten werden.
–   in Fußgängerzonen in der Zeit, in der Be- und Entladen erlaubt ist
    Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne zeitliche Begrenzung und
    ohne Gebühr.
–   auf Anwohnerparkplätzen bis zu 3 Stunden mit einer Parkscheibe
–   in verkehrsberuhigten Bereichen ( Spielstraßen) außerhalb  der gekenn- 
     zeichneten Flächen, ohne den Durchgangsverkehr zu stören.

 

Als allgemeiner Erfahrungssatz gilt, je früher ein medizinisch erfahrener
Rechtsanwalt eingeschalten wird, desto besser kann geholfen werden. Ich
schaue mir z.B. auch Ihre Klinik- und auch Facharztatteste an und sage Ihnen,
welche Ergänzungen sinnvoll sind. Sie erhalten bei mir zeitnah einen ersten
Beratungstermin. Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich seit 1996 Ihnen dabei,
Ihre Rechte auch durchzusetzen.

Kanzleiprofil

Wir sind eine renommierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung und bieten unseren Mandanten eine kompetente und individuelle Beratung in allen rechtlichen Fragen. Unser Ziel ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und Sie bestmöglich zu unterstützen.

Unsere Anwaltskanzlei ist auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert, darunter Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und Strafrecht. Wir vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Institutionen.

Unser erfahrenes Team besteht aus qualifizierten Anwälten, die sich regelmäßig fortbilden und auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sind. Wir legen großen Wert auf eine persönliche Betreuung und nehmen uns Zeit für Ihre individuellen Anliegen.

Sie haben eine rechtliche Frage oder benötigen eine umfassende Beratung? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin in unserer Kanzlei in Stuttgart.

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen bei Ihren rechtlichen Anliegen weiterzuhelfen.