Krankengeld

Anwaltliche Tipps zum,Krankengeld

 

Der Anspruch auf Krankengeld

Krankengeld (§44 I SGB V) erhalten Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn die
Krankheit sie arbeitsunfähig macht, oder sie auf Kosten der Krankenkasse in einem Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseirichtung behandelt werden.

Arbeitsunfähig ist, wer infolge seiner Erkrankung nicht mehr seinem konkret ausgeübten Beruf nach-
gehen kann. Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung, sie tritt an die Stelle des ausgefallenen Arbeitsentgelts.

 

Wann wird Krankengeld gezahlt?

Zeitlich vor dem Krankengeld erhalten Arbeitnehmer bei einer Krankheit die ersten 6 Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber (§ 3 EFZG). Erst danach gibt es Krankengeld.

Krankengeld wird höchstens 78 Wochen ( 1½ Jahre ) innerhalb einer Blockfrist von 3 Jahren wegen der
selben Krankheit gewährt. Tritt während der Dauer der Krankengeldzahlung eine weitere Krankheit hinzu,
wird die Leistungsdauer von max. 78 Wochen, nicht verlängert.

 

Höhe des Krankengeldes?

Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70 Prozent des wegen der Arbeitsunfähigkeit entgangenen regelmäßigen Arbeitsentgeltes, limitiert durch die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Rechtliche Möglichkeiten

Insbesondere dann, wenn die gesetzliche Krankenkasse sich weigert das Krankengeld vor Ablauf der 78 Wochen einzustellen, macht es Sinn, einen Rechtsanwalt einzuschalten, um die Rechtmäßigkeit der Einstellung zu prüfen.

 

Gegen einen Bescheid der Krankenkasse das Krankeneld einzustellen – welcher mit einer Rechtsmittel-belehrung ausgestattet ist – kann innerhalb von 1 Monat Widerspruch eingelegt werden. Dies sollte bereits durch einen Anwalt erfolgen. Gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid ist Klage vor dem Sozial-gericht möglich.

 

Gerne helfe ich Ihnen anwaltlich weiter. Unter der Telefonnummer 0711-24824460711-2482446 erhalten Sie einen zeitnahen Besprechungstermin Zu unserem Service gehört auch, dass wir uns Ihre Klinik- und
Arztatteste ansehen und Ihnen auch sagen, wo ggf. nachgebessert werden muss.

Kanzleiprofil

Wir sind eine renommierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung und bieten unseren Mandanten eine kompetente und individuelle Beratung in allen rechtlichen Fragen. Unser Ziel ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und Sie bestmöglich zu unterstützen.

Unsere Anwaltskanzlei ist auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert, darunter Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und Strafrecht. Wir vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Institutionen.

Unser erfahrenes Team besteht aus qualifizierten Anwälten, die sich regelmäßig fortbilden und auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sind. Wir legen großen Wert auf eine persönliche Betreuung und nehmen uns Zeit für Ihre individuellen Anliegen.

Sie haben eine rechtliche Frage oder benötigen eine umfassende Beratung? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin in unserer Kanzlei in Stuttgart.

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen bei Ihren rechtlichen Anliegen weiterzuhelfen.