Dienstunfähigkeit
Dienstunfähigkeit von Beamten
Ein Beamter auf Lebenszeit ist dienstunfähig, wenn er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. Die Dienstunfähigkeit ist definiert in § 44 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz und § 26 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz.
Meine Kanzlei vertritt seit 1996 Beamte, welche aus gesundheitlichen Gründen von Dienstunfähigkeit bedroht sind, oder diese bereits eingetreten ist.
Wir vertreten Beamte, welche die Dienstunfähigkeit erreichen wollen, oder das gegenteilige Ziel haben, eine Dienstunfähigkeit zu vermeiden.
Bei diesen Fragen ist es sinnvoll, rechtzeitig einen spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen, welcher nicht nur die beamtenrechtliche, sondern auch die gesundheitsrechtliche Betrachtung im Blick hat. Hier kommt unsere Erfahrung im Arbeitsrecht, im Gesundheitsrecht/Medizinrecht und im Beamten- wie auch Verwaltungsrecht zu tragen. Auch hier gilt: Rechtzeitig zum Rechtsanwalt
Kanzleiprofil
Wir sind eine renommierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung und bieten unseren Mandanten eine kompetente und individuelle Beratung in allen rechtlichen Fragen. Unser Ziel ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und Sie bestmöglich zu unterstützen.
Unsere Anwaltskanzlei ist auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert, darunter Arbeitsrecht, Medizinrecht, Sozialversicherungsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und Strafrecht. Wir vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Institutionen.
Unser erfahrenes Team besteht aus qualifizierten Anwälten, die sich regelmäßig fortbilden und auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sind. Wir legen großen Wert auf eine persönliche Betreuung und nehmen uns Zeit für Ihre individuellen Anliegen.
Sie haben eine rechtliche Frage oder benötigen eine umfassende Beratung? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin in unserer Kanzlei in Stuttgart.
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen bei Ihren rechtlichen Anliegen weiterzuhelfen.