Asperger Syndrom

Rechtliche Hilfen für Eltern bei Asperger Syndrom

 

Das Asperger Syndrom ist gekennzeichnet als tief greifende Entwicklungs-
störungen, insbesondere tritt der frühkindlicher Autismus auf.

Als Asperger-Syndrom wird eine Variante innerhalb der Autismusbehin-
derungen bezeichnet, welche zur Gruppe der tiefgreifenden Entwicklungs-
störungen gehören. Die Variante ist besonders durch Schwächen in den
Bereichen der sozialen Interaktion und Kommunikation gekennzeichnet sowie durch eingeschränkte und stereotype Aktivitäten und Interessen.

Beeinträchtigt ist vor allem die Fähigkeit, nichtsprachliche Signale (Gestik, Mimik, Blickkontakt) bei anderen Personen zu erkennen und selbst auszu-senden. Das  Kontakt- und Kommunikationsverhalten von Asperger-Autisten unterscheidet  sich deutlich von Nichtbetroffenen. Die Intelligenz ist in der Regel normal ausgeprägt. Es macht Sinn für betroffene Kinder, Jugendliche und junge  Erwachsene einen Schwerbehinderungsausweis zu beantragen, weil somit zahlreiche staatliche Förderungsmöglichkeiten für die Betroffenen eröffnet
werden.

Für die Erlangung eines Schwerbehindertenausweises sind gemäß den „Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“ folgende Schwerbehinderungsgrade
vorgesehen:

  Bei tief greifenden Entwicklungsstörungen

 – ohne soziale Anpassungsschwierigkeiten beträgt der Teil GdB 10-20

 – mit leichten sozialen Anpassungsschwierigkeiten
                                                                       beträgt der Teil GdB 30-40

 – mit mittleren sozialen Anpassungsschwierigkeiten
                                                                       beträgt der Teil GdB 50-70

 – mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten

                                                                        beträgt der Teil GbB 100

Soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen insbesondere vor, wenn die Integrationsfähigkeit in Lebensbereiche (wie zum Beispiel Regel-Kindergarten,
Regel-Schule, allgemeiner Arbeitsmarkt, öffentliches Leben, häusliches Leben) nicht ohne besondere Förderung oder Unterstützung (beispielsweise durch
Eingliederungshilfe) gegeben ist oder wenn die Betroffenen einer über das dem
jeweiligen Alter entsprechende Maß hinausgehenden Beaufsichtigung bedürfen. 

Mittlere soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen insbesondere vor, wenn die Integration in Lebensbereiche nicht ohne umfassende Unterstützung (zum Beispiel einen Integrationshelfer als Eingliederungshilfe) möglich ist.

Schwere soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen insbesondere vor, wenn
die Integration in Lebensbereiche auch mit umfassender Unterstützung nicht
möglich ist.

 

Als allgemeiner Erfahrungssatz gilt, je früher ein medizinisch erfahrener
Rechtsanwalt eingeschalten wird, desto besser kann geholfen werden. Ich
schaue mir z.B. auch Ihre Klinik- und auch Facharztatteste an und sage Ihnen,
welche Ergänzungen sinnvoll sind. Wir vertreten insbesondere Eltern deren
Kinder vom Asperger Syndrom oder anderen Autismusformen betroffen sind.

Sie erhalten bei mir zeitnah einen ersten Beratungstermin. Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich seit 1996 Ihnen dabei,  Ihre Rechte auch durchzusetzen.

Kanzleiprofil

Wir sind eine renommierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung und bieten unseren Mandanten eine kompetente und individuelle Beratung in allen rechtlichen Fragen. Unser Ziel ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und Sie bestmöglich zu unterstützen.

Unsere Anwaltskanzlei ist auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert, darunter Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und Strafrecht. Wir vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Institutionen.

Unser erfahrenes Team besteht aus qualifizierten Anwälten, die sich regelmäßig fortbilden und auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sind. Wir legen großen Wert auf eine persönliche Betreuung und nehmen uns Zeit für Ihre individuellen Anliegen.

Sie haben eine rechtliche Frage oder benötigen eine umfassende Beratung? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin in unserer Kanzlei in Stuttgart.

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen bei Ihren rechtlichen Anliegen weiterzuhelfen.