Arbeitsgericht

Das Arbeitsgericht von Rechtsanwalt Thomas Eschle, Stuttgart

Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht 

Die Arbeitsgerichtsbarkeit besteht aus maximal drei Instanzen
–  Arbeitsgericht (I. Instanz)
–  Landesarbeitsgericht (II. Instanz, Berufung)
–  Bundesarbeitsgericht (III. Instanz, Revision)

Eine Kündigungsschutzklage ist grundsätzlich nur innerhalb einer strikt einzuhaltenden Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigungserklärung möglich. Zugang bedeutet der Zeitpunkt, wann die Kündigung in den Briefkasten eingeworfen wurde, und nicht, wann der Briefkasten geleert wurde. 

 

Die Klage muss also drei Wochen nach der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingegangen sein.

Arbeitsgerichtsverfahren zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern finden oft statt wegen  –  Kündigung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber 
                       ( 3 Wochen Frist s.o)
                     – offenen Gehaltszahlungen des Arbeitgebers
                     – Streit um Arbeitszeugnisse
                     – ungerechtfertigte Abmahnungen
                     – Mobbing durch Arbeitgeber

Bei Abmahnungen durch den Arbeitgeber ist es oft sinnvoll, dass statt einer Klage, der Rechtsanwalt des Arbeitnehmers eine Gegendarstellung an den Arbeitgeber schickt.

Das Arbeitsgericht beraumt nach der Klageerhebung im erstinstanzlichen Hauptsacheverfahren zunächst einen „Gütetermin“ an. Das Arbeitsgericht versucht nun zunächst zwischen den Parteien ( Arbeitnehmer, Arbeitgeber ) eine gütliche Einigung zu erreichen.

Kommt im Gütetermin eine Einigung nicht zustande, so folgt ein „Kammer-termin“. Im Kammertermin kann eine Beweisaufnahme ( z.B. eine Zeugenan-hörung ) stattfinden.

 

Wenn das Gericht das persönliche Erscheinen angeordnet, so sind Sie per- sönlich verpflichtet zu erscheinen. Bei Missachtung dieser Anordnung droht ein Ordnungsgeld. Der Anwalt kann jedoch auch bei Gericht beantragen, Sie vom persönlichen Erscheinen zu entbinden.

Im Arbeitsrecht ist es wichtig, dass man rechtzeitig einen Rechtsanwalt einschaltet ( gleich nach einer Kündigung oder Abmahnung ). Gerade nach
einer Kündigung können Arbeitnehmer kaum etwas verlieren, aber viel gewinnen.

Kanzleiprofil

Wir sind eine renommierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung und bieten unseren Mandanten eine kompetente und individuelle Beratung in allen rechtlichen Fragen. Unser Ziel ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und Sie bestmöglich zu unterstützen.

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Unser erfahrenes Team besteht aus qualifizierten Anwälten, die sich regelmäßig fortbilden und auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sind. Wir legen großen Wert auf eine persönliche Betreuung und nehmen uns Zeit für Ihre individuellen Anliegen.

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