Berufsunfähigkeitsversicherung

Absicherung bei Berufsunfähigkeit durch private Berufsunfähigkeitsversicherung.

 

Fast jeder vierte Erwerbstätige wird vor Beginn der Altersrente berufsunfähig. 

Da man vor chronischen Erkrankungen und Unfällen finanziell durch die staatlichen Systeme völlig unzureichend geschützt ist, sind private BU-Versicherungen für Arbeitnehmer und Selbständige dringend zu empfehlen.

 

Der Gesetzgeber hat für alle ab 1961 geborenen Arbeitnehmer die frühere gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft. Berufsunfähige Personen kämpfen daher neben ihren gesundheitlichen Problemen oft auch mit dem sozialen Abstieg. Die frühzeitige Absicherung gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit ist daher unverzichtbar. 

 

Eine Berufsunfähigkeit liegt nach den meisten Versicherungsbedingungen vor, wenn der Versicherte infolge von ärztlich nachgewiesener Krankheit, Körper-verletzung oder Kräfteverfall nicht mehr imstande ist, im zuletzt ausgeübten Beruf zu arbeiten oder eine andere Tätigkeit wahrzunehmen, die aufgrund von Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung alternativ ausgeübt werden könnte. Die Berufsunfähigkeit muss dabei für mindestens sechs Monate ununter-brochen als Dauerzustand zu erwarten sein.

 

Bei den meisten Versicherungsgesellschaften gilt die versicherte Person als berufsunfähig, wenn diese nicht mehr in der Lage ist, ihren Beruf zu 50 Prozent auszuüben. Den Grad sowie die zeitliche Prognose der BU stellen die behan-delden Ärzte fest.

 

In Bezug auf die Arbeitszeit gilt jemand in der Regel als berufsunfähig, wenn er in seinem aktuellen Beruf nur noch weniger als 50 Prozent der vorher geleis-teten Arbeit schafft. Grundlage sind die durchschnittlichen Arbeitsstunden. Vorübergehende Kurzarbeit zählt nicht, andauernde Überstunden schon. Ein Arzt beispielsweise, der in der Woche auf 60 Arbeitsstunden kommt, wäre schon berufsunfähig, wenn er weniger als 30 Stunden schafft. Eine Teilzeitkraft hingegen, die einen 20-Stunden-Job hat, wäre erst berufsunfähig, wenn sie nur noch weniger als 10 Stunden pro Woche arbeiten kann. Die Regelung ist somit für Teilzeitkräfte sehr ungünstig.

 

Die Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlen bei Krankheiten und Unfällen, allerdings muss wie erwähnt die Berufsunfähigkeit zu mindestens 50 Prozent gegeben sein. Neben Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es auch Unfall-versicherungen, welche nur bei Unfällen zahlen, allerdings zahlen Unfallver-sicherungen auch bei Verletzungen, welche nicht zur Berufsunfähigkeit führen.

 

Da das Berufsunfähigkeitsrisiko vom Schaden her elementarer ist, raten wir eher zum Abschluss einer Berufsunfähigskeitsversicherung als zu einer Unfallversicherung.

 

Nach den Stastiken der Berufsunfähigkeitsversicherungen sind ca. 25 % der Berufsunfähigkeitsfälle auf Erkrankungen des Skelett und Bewegungsapparates zurückzuführen, weitere 25 % auf psychische Erkrankungen, 14 % auf Krebs-erkrankungen, ca. 10% auf Unfälle und Herz- und Kreislauferkrankungen.
Es ist daher sinnnvoll rechtzeitig Fachärzte für Orthopädie, Neurologie/ Psychiatrie, Onkologie, innere Medizin, HNO etc aufzusuchen. Diese Fachärzte müssen dann aussagekräftige Fachgutachten erstellen, welche den arbeits- und sozialmedizinischen Grundsätzen genügen müssen. 

Es lauern in den Vertragsbedingungen zahlreiche Fallstricke. So behält sich der Versicherer in aller Regel in den Versicherungsbedingungen das Recht vor, die Zahlung zu verweigern, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss wichtige Umstände zu seinem Gesundheitszustand verschwiegen hat. Fragen nach Krankheiten und Unfällen sollten daher vollständig beantwortet werden. Wer hier etwas verschweigt oder falsch darstellt, riskiert den Versicherungsschutz. Wenn der Versicherte den Eintritt des Leistungsfalles seiner BU-Versicherung meldet, darf der Versicherer bei allen Ärzten und Krankenkassen und weiteren Sozialversicherungsträgern die Krankengeschichte des Kunden erfragen. Da bei Vertragsabschluss der Kunde in die Entbindung der Schweigepflicht eingewilligt hat, erfährt der Versicherer von den Ärzten die komplette Krankheitsgeschichte.

 

Die Berufsunfähigkeitsversicherungen erkundigen sich teilweise sogar Jahrzehnte später bei der Bundeswehr, ob man dort gedient hat und ob damals bereits Erkrankungen, insbesondere orthopädische Erkrankungen vorlagen.

Die angeschriebenen Ärzte werden dabei (gegen Entgeldzahlung) vom Ver- sicherer aufgefordert, Arztberichte zu übersenden und alle weiteren behan-delnden Ärzte zu benennen. Entdeckt der Versicherer dabei, dass entschei- dende Details verschwiegen wurden, kann er vom Vertrag zurücktreten oder diesen anfechten und dann die Zahlung der BU-Rente völlig oder teilweise verweigern.

 

Es ist daher bei einer drohenden Berufsunfähigkeit dringend ratsam, aufgrund der vielen Fallstricke rechtzeitig einen Rechtsanwalt einzuschalten. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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