Mobbing

Tipp: Mobbing am Arbeitsplatz sollte man sich nicht gefallen lassen !!

Vorweg: Mobbing kommt leider häufig in unserer Arbeitswelt vor.

Mobbing ist das systematische AnfeindenSchikanieren und Diskriminieren von Arbeitnehmern
durch Kollegen oder Vorgesetzte. Mobben Kollegen, trifft den Arbeitgeber eine Mitschuld, wenn er
gegen das Mobbing nicht eingeschritten ist und es somit duldete. Der Arbeitgeber hat dann seine
Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer verletzt.

Mobbing führt aufgrund seiner weiten Verbreitung von der Putzstelle bis ins Management bei der
deutschen Volkswirtschaft und bei den gesetzlichen und privaten Krankenkassen zu Folgekosten in
Höhe von einigen Milliarden EURO pro Jahr. Daher stoppt die Mobber!

Folge des Mobbings sind beim betroffenen Opfer psychosomatische Probleme (Magenschmerzen, Unsicherheit, Ängste, Wut, gekränktes Selbstwertgefühl) welche oft zu erheblichen Leistungsein- bußen und krankheitsbedingten Fehlzeiten durch Depressionen, Angsterkrankungen, Burn-Out-Erkrankungen und andere psychosomatische Krankheiten führen und hierdurch die Lebensqualität und Lebensfreude des betroffenen Arbeitnehmers ganz erheblich beeinträchtigen. Viele Mobbing-opfer erhalten ungerechtfertigte Abmahnungen oder werden entlassen bzw. geben selbst ihre Stelle auf, weil sie nicht rechtzeitig sich gewehrt haben. Mit Mobbing sollte man sich keineswegs abfinden!

Rechtzeitiges Wehren mit anwaltlicher Hilfe ist wichtig.

Welche Rechte und Chancen hat ein Arbeitnehmer sich gegen Mobbing erfolgreich zu wehren?

Wie kann ich Ihnen als Rechtsanwalt helfen?

Im Rahmen einer anwaltlichen Erstberatung kann ich auf Ihren konkreten Einzelfall bezogen recht-
liche Tipps geben und z.B. auf das gesundheitliche Netzwerk meiner Kanzlei (Ärzte, Beratungsstellen usw.) verweisen. Oft ist es auch hilfreich, dass zunächst der Betriebsrat/Personalrat  sowie das Integrationsamt (bei Schwerbehinderten) eingeschalten wird, um die Abwehr des Mobbings auf eine breite Basis zu stellen.

Darüber hinaus kann zunächst per Anwaltsbrief der Arbeitgeber angeschrieben werden, damit Vorgesetzte bzw. Kollegen von ihrem schändlichen Tun endlich ablassen und der Arbeitgeber auf seine Fürsorgepflicht hingewiesen wird. Es handelt sich hierbei rechtlich um eine Abmahnung des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer. Mancher rechtzeitiger Anwaltsbrief kann das Mobben frühzeitig stoppen. Dem betroffenen Arbeitnehmer steht weiter ein auch Unterlassungsanspruch gegen den Arbeitgeber zu.

Am schwierigsten ist rechtlich die Geltendmachung von Schadensansprüchen des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber vor dem zuständigen Arbeitsgericht, wenn die aussergerichtlichen Anwaltschreiben noch nicht weitergeholfen haben.

Wird ein betroffener Arbeitnehmer durch Mobbing krank und möchte von seinem Arbeitgeber auch Schadensersatz, so muss er vor dem Arbeitsgericht nachweisen, dass die Mobbinghandlung unmittelbar zu einer psychosomatischen Krankheit (z.B. Burn-Out-Syndrom) geführt hat. Es gibt von der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung keine Vermutung, dass eine bestimmte Verhaltensweise von Vorgesetzten im Betrieb zu einer bestimmten Erkrankung geführt hat.  Der betroffene Arbeitnehmer muss also mit  Hilfe eines Mobbingtagebuch und Zeugenangaben das Mobbing und die kausalen gesundheitlichen Mobbingfolgen durch Arzt- und/oder Klinikatteste konkret nachweisen. Die Persönlichkeitsverletzung muss dabei durch die Mobbingaktionen systematisch und vorsätzlich herbeigeführt sein. Die Mobbingtäter müssen die Mobbingfolgen (Burn-Out-Syndrom, Depression etc) dabei auch billigend in Kauf genommen haben.

Wird Mobbingschadensersatz in einem Kündigungsverfahren verlangt, dann hat man bessere Karten, wenn bereits rechtzeitig vor dem Verfahren der Arbeitnehmer durch seinen Arbeitsrechts-anwalt aussergerichtlich – wie oben erwähnt- bereits den Arbeitgeber aufgefordert hatte, vom Mobbing abzulassen.

Wie oft gilt gerade hier, rechtzeitig zum Rechtsanwalt.

Was soll ich zum Anwaltsgespräch mitbringen: Daten der Rechtschutzversicherung, Arbeit-geberadresse, Mobbingtagebuch, mobbingbezogene Facharztatteste, Adressen von Zeugen und Kollegen.

Meine Kanzlei hilft Ihnen gerne anwaltlich in allen Fragen des Arbeitsrechts weiter.

Rechtsanwalt Thomas Eschle
Rennstr.2
70499 Stuttgart

Tel: 0711-2482446  (Unser Kanzleisekretariat vergibt Ihnen gerne einen zeitnahen Besprechungstermin. Telefonberatung auch bundesweit.)
 

www.rechtsanwalt-eschle.info

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Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen bei Ihren rechtlichen Anliegen weiterzuhelfen.