Wiedereingliederung

Arbeitsrecht: Reha- und Wiedereingliederungsmanagement durch die Rechtsanwaltskanzlei Thomas Eschle, Stuttgart

Welche Möglichkeiten gibt es für Arbeitnehmer in der Region Stuttgart, wenn sie aufgrund ihrer Schwerbehinderung gar nicht mehr arbeiten können oder nur eingeschränkt arbeiten können ?

Der Arbeitnehmer muss entweder als Schwerbehinderter anerkannt sein mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 vom 100 oder er muss durch das Arbeitsamt einem Schwerbehinderten gleichgestellt sein. Auch Arbeit-nehmer, die nur einen Grad der Behinderung von 30 oder 40 haben, können beim Arbeitsamt einen Antrag stellen, dass sie einem Schwerbeschädigten gleichgestellt werden.

Diesen Arbeitnehmern kann das Integrationsamt helfen. Dies ist vielen Schwer-behinderten nicht bekannt. In einem Präventionsverfahren wird in Zusammen-arbeit mit dem Arbeitgeber und dem Integrationsamt geschaut, ob der Arbeit-nehmer aufgrund seiner Behinderung noch in einem leidensgerechten Arbeitsplatz im Unternehmen eingesetzt werden kann. Sollte dies nicht mehr möglich sein, so kann man anregen, dass der Arbeitgeber einen Antrag auf Kündigung beim Integrationsamt KVJS Stuttgart stellt.

Das sogenannte Kündigungsverfahren vor dem Arbeitgeber sieht dann so aus, das der Arbeitnehmer aufgrund seiner multiplen Behinderung nicht mehr arbeiten kann und dieser in der Regel eine Abfindung durch seinen Arbeitgeber erhält. Die Abfindungshöhe kann im Integrationsamtsverfahren mit dem Arbeitgeber ausgehandelt werden. Der Vorteil des Kündigungsverfahrens vor dem Integrationsamt ist es auch, das bei einer anschließenden Arbeitslosigkeit das Arbeitsamt in der Regel von Sperrzeiten absieht, weil das Integrationsamt bereits die relevanten gesundheitlichen Gründe bereits geprüft hat. Beim Integrationsamt geht es in der Regel etwas entspannter zu als beim Arbeits-gericht. Dort ist der Termindruck bei den Richtern sehr hoch.

Als Rechtsanwalt begleite ich Arbeitnehmer in allen damit verbundenen Angelegenheiten. In der Regel zahlt die Rechtsschutzversicherung des Arbeitnehmers die Beanspruchung meiner Kanzlei.

Kanzleiprofil

Wir sind eine renommierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung und bieten unseren Mandanten eine kompetente und individuelle Beratung in allen rechtlichen Fragen. Unser Ziel ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und Sie bestmöglich zu unterstützen.

Unsere Anwaltskanzlei ist auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert, darunter Arbeitsrecht, Medizinrecht, Sozialversicherungsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und Strafrecht. Wir vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Institutionen.

Unser erfahrenes Team besteht aus qualifizierten Anwälten, die sich regelmäßig fortbilden und auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sind. Wir legen großen Wert auf eine persönliche Betreuung und nehmen uns Zeit für Ihre individuellen Anliegen.

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