Blaue Karte

„ Blaue Karte “ der EU –  Der Weg für Hochqualifizierte nach Deutschland

Hochqualifizierte Ausländer insbesondere Hochschulabgänger  aus Nicht-EU Staaten können mit der „Blauen Karte EU“ sich gemäß § 19a Aufenthaltsgesetz in Deutschland aufhalten, um einen Beruf auszuüben. Die „Blaue Karte“ wird für die Dauer des Arbeitsverhältnisses zuzüglich drei Monaten, jedoch maximal für vier Jahre erteilt. Nach den vier Jahren ist es dann sinnvoll eine Niedererlassungserlaubnis  zu beantragen.

Die Zuständigkeit ist wie folgt geregelt: Für die Einreise zum Zweck der Erwerbstätigkeit wird ein Visum benötigt, welches bei einer Botschaft oder Konsulat der Bundesrepublik Deutschland im Ausland beantragt werden muss. Direkt an die örtlich zuständige Aus-länderbehörde können sich die Staatsan-gehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der USA und Südkorea wenden. Nach Einreise und Anmeldung des Wohnsitzes bei der Meldebehörde erfolgt die Beantragung der Blauen Karte bei der örtlichen Ausländerbehörde.  

Folgende Voraussetzungen für die Blaue Karte sind zu erfüllen:

–       Hochschulabschluss einer deutschen, oder einen anerkannten ausländischen  Hochschule oder vergleichbaren Einrichtung. 

–       Der Qualifikationen entsprechenden Arbeitsplatz oder ein konkretes der Qualifikationen entsprechendes Arbeitsplatzangebot.

–       sie ein Bruttogehalt von derzeit mindestens 58.400 € jährlich/ 4866,67 € monatlich ( Stand 2023) als Akademiker verdienen.

Es reichen 45 552,– € jährlich / 3796,– € monatlich (Stand 2018) für Mangelberufe
wie  Naturwissenschaftler, Mathematiker und Ingenieure, Ärzte, akademische und vergleichbare Fachkräfte in der Informations- und Kommunikations-technologie.

–       die Bundesagentur für Arbeit (ZAV) muss dem Aufenthaltstitel zustimmen. Die Zustimmung der Arbeitsverwaltung ist für die Erteilung der Blauen Karte EU in der Regel nur dann erforderlich, wenn keinen deutschen Hochschulabschluss vorhanden ist und auch kein Mangelberuf ausgeübt werden soll.

 Folgende Vorteile hat die Blaue Karte:

–       Bereits nach 33 Monaten hochqualifizierter Beschäftigung und Beitragszahlung in eine Altersversorgung können Blue Card Inhaber eine Niederlassungserlaubnis bekommen. Wer Deutschkenntnisse auf B1-Niveau nachweisen kann, kann sogar schon nach 21 Monaten eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

–       Ehegatten erhalten sofort uneingeschränkten Zugang zur Erwerbstätigkeit. Sie müssen zudem vor der Einreise keine deutschen Sprachkenntnisse nachweisen.

–       Inhaber der Blauen Karte EU und deren Familienangehörige können sich bis zu zwölf aufeinander folgende Monate außerhalb der europäischen Union aufhalten, ohne dass ihr Aufenthaltstitel erlischt.

–       Wer bereits seit 18 Monaten im Besitz einer Blauen Karte EU ist, kann zur Aufnahme einer hochqualifizierten Tätigkeit visumsfrei in einen anderen EU- Staat einreisen und dort innerhalb eines Monats eine Blaue Karte EU für den anderen Mitgliedsstaat beantragen.

Folgende Unterlagen werden benötigt : gültiger Pass mit Passfoto, Hochschulzeugnis oder Hochschuldiplom (bei ausländischen Abschlüssen muss eine beglaubigte, deutsche Übersetzung und gegebenenfalls die förmliche Anerkennung vorgelegt werden, Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Quadratmeterzahl der Wohnung und der aktuellen Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung, weiter  Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatz-angebot mit Gehaltsnachweis, Krankenversicherungsnachweis.

Als Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne weiter und vertrete Sie gegenüber der Deutschen Botschaft/ Konsulat bzw. der Ausländerbehörde. Gerne erhalten Sie zeitnah einen Besprechungstermin in meiner  Kanzlei. Das Rechtsanwaltshonorar beträgt im außergerichtlichen Verfahren € 700,– incl UST.

Rechtsanwalt Thomas Eschle
Rennstr.2
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