Pflegeversicherung

Neue Tipps zur gesetzlichen Pflegeversicherung:

 

Bis 2016 gabt es nur drei Pflegestufen. Ab 2017 gibt es 5 Pflegegrade. Bisher wurden nur körperliche Defizite berücksichtigt, dies war zum Beispiel für Demenzkranke nicht angemessen. Mit der Umstellung auf nun 5 Pflegegrade wird nun mit der neuen Definition von Pflegebedürftigkeit der Grad der Selbstständigkeit, also das Ausmaß, in dem sich die pflegebedürftige Person noch selbst ohne fremde Hilfe versorgen kann, eingeschätzt. Erstmals werden nicht nur körperliche, sondern auch psychische und kognitive (geistige) Beeinträchtigungen berücksichtigt.


Ab 1. Januar 2017 gelten die folgenden Beträge für Leistungen aus der Pflegever-sicherung. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach den ermittelten Pflegegraden.

 

Leistung

Pflege-
grad 1

Pflege-
grad 2

Pflege-
grad 3

Pflege-
grad 4

Pflege-
grad 5

Pflegegeld

316 Euro

545 Euro

728 Euro

       901 Euro

Pflegesachleistung-

*

689 Euro

1.298 Euro

1.612 Euro

    1.995 Euro

Teilstationäre Pflege

*

689 Euro

1.298 Euro

1.612 Euro

     1.995 Euro

Entlastungsbetrag

125 Euro

125 Euro

125 Euro

125 Euro

        125 Euro

Jährliche Kurzzeitpflege

*

1.612 Euro

1.612 Euro

1.612 Euro

     1.612 Euro

Jährliche Verhinderungspflege

1.612 Euro

1.612 Euro

1.612 Euro

     1.612 Euro

 

 

 

 

 

 

Vollstationäre Pflege

125 Euro

770 Euro

1.262 Euro

1.775 Euro

    2 .005 Euro

 

 

  1. Hier noch ein Tipps für alle pflegende Angehörige:

 

Verhinderungspflege:
Wenn Angehörige  dringend Urlaub brauchen oder durch Krankheit die Pflege im hauswirtschaftlichen Bereich vorübergehend nicht übernehmen können, haben Sie bzw. der Betroffene Anspruch auf Verhinderungspflege. Diese Auszeit kann bis zu 6 Wochen genommen werden.

 

Geld für Pflegehilfsmittel:
Bis zu 40 Euro stehen pro Monat für Verbrauchsprodukte wie Betteinlagen oder Einmalhandschuhe zur Verfügung.

 

Neue Zuschüsse für Umbauten:
Bis zu 4.000 Euro können pro Maßnahme beantragt werden – etwa für Arbeiten zur Türverbreiterung.

 

Ausweitung der Kurzzeitpflege:
Bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege sind im Jahr möglich.

 

Unterstützung im Alltag:
Ab dem 1.1.2017 können alle Pflegebedürftigen den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat in Anspruch nehmen. Damit können Kosten für Angebote zur Unterstützung im Alltag erstattet werden.

 

Freistellung vom Beruf:
Wer pflegt und berufstätig ist, kann bis zu zehn Tage unter bestimmten Voraussetzungen einmalig Lohnersatzleistungen in Anspruch nehmen (Pflegeunterstützungsgeld) und bis zu zwei Jahre seine Arbeitszeit reduzieren (Familienpflegezeit- und Pflegezeitgesetz).


Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich Ihnen dabei, Ihre Rechte auch durchzusetzen. Als allgemeiner Erfahrungssatz gilt, je früher der Rechtsanwalt eingeschaltet wird, desto besser kann geholfen werden. Ich schaue mir z.B. auch Ihre Facharztatteste an und sage Ihnen, welche Ergänzungen sinnvoll sind. Sie erhalten bei mir zeitnah einen ersten persönlichen Beratungstermin in meiner Kanzlei. Telefonberatung auch bundesweit.

Als Vorbereitung zum Besuch in der Kanzlei empfehle ich Ihnen, die Internetseite
https://www.pflegegrad-berechnen.de/ aufzusuchen, anhand ihrer Eingaben den Pflegefrad aus ihrer Sicht auszurechnen und die ausgedruckten Dokumente zum persönlichen Besprechungstermin in der Kanzlei mitzubringen.

Kanzleiprofil

Wir sind eine renommierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung und bieten unseren Mandanten eine kompetente und individuelle Beratung in allen rechtlichen Fragen. Unser Ziel ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und Sie bestmöglich zu unterstützen.

Unsere Anwaltskanzlei ist auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert, darunter Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und Strafrecht. Wir vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Institutionen.

Unser erfahrenes Team besteht aus qualifizierten Anwälten, die sich regelmäßig fortbilden und auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sind. Wir legen großen Wert auf eine persönliche Betreuung und nehmen uns Zeit für Ihre individuellen Anliegen.

Sie haben eine rechtliche Frage oder benötigen eine umfassende Beratung? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin in unserer Kanzlei in Stuttgart.

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen bei Ihren rechtlichen Anliegen weiterzuhelfen.