medizinische Reha

Medizinische Rehabilitation (Reha-Maßnahme) –

Wann gibt es Leistungen ? 

Arbeitnehmer können als gesetzlich rentenversicherte Leistungen zur medizi-nischen Rehabilitation in speziellen Rehaeinrichtungen erhalten, wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist.

Die Erwerbsfähigkeit soll durch die Rehabilitation wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden. Die Leistungen kann man in Abständen von 4 Jahren erhalten. Vorzeitige Leistungen vor Ablauf dieser Frist sind möglich, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist. Bei chronisch Kranken haben wir öfters erreicht, das diese jedes Jahr zur Reha gehen können, wenn ohne Rehamassnahme eine deutliche Verschlechterung der Gesundheit zu erwarten ist.

Die Rehabilition dient nach § 1 SGB IX dazu, die „Selbstbestimmung und gleich-berechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachtei-ligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken“.

So kann im Rahmen einer Behandlung oder aufgrund einer chronischen Krankheit ein Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik helfen, den allgemeinen Gesundheitszustand zu stärken oder die Heilung zu beschleunigen. Insbesondere nach schweren Unfällen müssen Patienten oft längere Zeit in einer Rehabilitationseinrichtung verbringen. Das gleiche gilt bei chronischen Krankheiten. Die Rehabilitationsmaßnahme kann in ambulanter oder in einer stationären Einrichtung erfolgen.
 
Unsere Kanzlei schlägt den Rehaträgern auch vor, welche Art von Gesundheits-förderung im Mittelpunkt stehen soll. So gibt es Schwerpunkte auf orthopä-dischem Gebiet, auf rheumatologischem Gebiet, auf schmerztherapeutischem oder onkologischem Gebiet, um einige Bereiche zu nennen.
 
Tipp: Wer im Leistungsbezug von Krankengeld durch die Krankenkasse ist, sollte im Abschlußgespräch mit den Rehaärzten darauf achten, dass er weiter als arbeitsunfäig entlassen wird. Wer eine Erwerbsminderungsrente beantragt hat, oder demnächst beantragen  möchte, sollte den Rehaarzt beim Abschluß-gespräch darauf hinweisen, dass er sich für erwerbsunfähig hält.
 
Beim ärztlichen Abschlußgespräch am Ende der Rehamaßnahme ist der Rehaarzt verpflichtet, seine Einschätzung zur künftigen Arbeitsfähigkeit bezüglich des bisherigen Arbeitsplatzes und bezüglich leichter Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt dem Kurgast mitzuteilen.
Der Rehabericht ist dann für weitere sozialrechtliche Verfahren von besonderer Bedeutung. Gegen die ärztlichen Feststellungen im Rehabericht sind zwar keine Rechtsmittel möglich. Diese müssen dann gegen die Folgebescheide (Ablehung der Erwerbsminderungsrente oder Krankengeld) eingelegt werden. Der Protest gegen den Rehabericht, sollte bereits jedoch wie erwähnt beim Abschlußbericht  protokolliert werden. Dazu ist der Rehaarzt auch verpflichtet.

Dankenswerterweise bekommen wir von unseren Mandanten hier immer wieder Rückmeldungen über die einzelnen Rehaeinrichtungen, welche wir bei den Beratungen einsetzen können.
 
Neben der Deutschen Rentenversicherung können auch die folgenden Einrichtungen als Träger von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen infrage kommen:

– Bundesagentur für Arbeit (BA)
– gesetzliche Unfallversicherung / Berufsgenossenschaften, wenn die  
  medizinische  Rehabilitation aufgrund  eines Arbeitsunfalls oder einer
  Berufskrankheit notwendig ist.
– gesetzliche Krankenversicherung (zum Beispiel bei Rentnern oder
  Hausfrauen)

Da Rehamaßnahmen viel Geld kosten, ist es sinnvoll dafür zu kämpfen. Wie erwähnt, sind Rehaentlassberichte für weitere sozialrechtliche Verfahren wichtig.

Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich Ihnen dabei, Ihre Rechte auch durch-zusetzen. Als allgemeiner Erfahrungssatz gilt, je früher der Rechtsanwalt eingeschalten wird, desto besser kann geholfen werden. Ich schaue mir z.B. auch Ihre Facharztatteste an und sage Ihnen, welche Ergänzungen sinnvoll sind. Gerne erhalten bei mir gerne zeitnah einen ersten persönlichen Beratungs-termin.

Kanzleiprofil

Wir sind eine renommierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung und bieten unseren Mandanten eine kompetente und individuelle Beratung in allen rechtlichen Fragen. Unser Ziel ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und Sie bestmöglich zu unterstützen.

Unsere Anwaltskanzlei ist auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert, darunter Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und Strafrecht. Wir vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Institutionen.

Unser erfahrenes Team besteht aus qualifizierten Anwälten, die sich regelmäßig fortbilden und auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sind. Wir legen großen Wert auf eine persönliche Betreuung und nehmen uns Zeit für Ihre individuellen Anliegen.

Sie haben eine rechtliche Frage oder benötigen eine umfassende Beratung? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin in unserer Kanzlei in Stuttgart.

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen bei Ihren rechtlichen Anliegen weiterzuhelfen.