medizinische Reha
Medizinische Rehabilitation (Reha-Maßnahme) –
Arbeitnehmer können als gesetzlich rentenversicherte Leistungen zur medizi-nischen Rehabilitation in speziellen Rehaeinrichtungen erhalten, wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist.
Die Erwerbsfähigkeit soll durch die Rehabilitation wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden. Die Leistungen kann man in Abständen von 4 Jahren erhalten. Vorzeitige Leistungen vor Ablauf dieser Frist sind möglich, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist. Bei chronisch Kranken haben wir öfters erreicht, das diese jedes Jahr zur Reha gehen können, wenn ohne Rehamassnahme eine deutliche Verschlechterung der Gesundheit zu erwarten ist.
Die Rehabilition dient nach § 1 SGB IX dazu, die „Selbstbestimmung und gleich-berechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachtei-ligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken“.
So kann im Rahmen einer Behandlung oder aufgrund einer chronischen Krankheit ein Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik helfen, den allgemeinen Gesundheitszustand zu stärken oder die Heilung zu beschleunigen. Insbesondere nach schweren Unfällen müssen Patienten oft längere Zeit in einer Rehabilitationseinrichtung verbringen. Das gleiche gilt bei chronischen Krankheiten. Die Rehabilitationsmaßnahme kann in ambulanter oder in einer stationären Einrichtung erfolgen.
Der Rehabericht ist dann für weitere sozialrechtliche Verfahren von besonderer Bedeutung. Gegen die ärztlichen Feststellungen im Rehabericht sind zwar keine Rechtsmittel möglich. Diese müssen dann gegen die Folgebescheide (Ablehung der Erwerbsminderungsrente oder Krankengeld) eingelegt werden. Der Protest gegen den Rehabericht, sollte bereits jedoch wie erwähnt beim Abschlußbericht protokolliert werden. Dazu ist der Rehaarzt auch verpflichtet.
Dankenswerterweise bekommen wir von unseren Mandanten hier immer wieder Rückmeldungen über die einzelnen Rehaeinrichtungen, welche wir bei den Beratungen einsetzen können.
– Bundesagentur für Arbeit (BA)
– gesetzliche Unfallversicherung / Berufsgenossenschaften, wenn die
– gesetzliche Krankenversicherung (zum Beispiel bei Rentnern oder
Da Rehamaßnahmen viel Geld kosten, ist es sinnvoll dafür zu kämpfen. Wie erwähnt, sind Rehaentlassberichte für weitere sozialrechtliche Verfahren wichtig.
Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich Ihnen dabei, Ihre Rechte auch durch-zusetzen. Als allgemeiner Erfahrungssatz gilt, je früher der Rechtsanwalt eingeschalten wird, desto besser kann geholfen werden. Ich schaue mir z.B. auch Ihre Facharztatteste an und sage Ihnen, welche Ergänzungen sinnvoll sind. Gerne erhalten bei mir gerne zeitnah einen ersten persönlichen Beratungs-termin.
Kanzleiprofil
Wir sind eine renommierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung und bieten unseren Mandanten eine kompetente und individuelle Beratung in allen rechtlichen Fragen. Unser Ziel ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und Sie bestmöglich zu unterstützen.
Unsere Anwaltskanzlei ist auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert, darunter Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und Strafrecht. Wir vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Institutionen.
Unser erfahrenes Team besteht aus qualifizierten Anwälten, die sich regelmäßig fortbilden und auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sind. Wir legen großen Wert auf eine persönliche Betreuung und nehmen uns Zeit für Ihre individuellen Anliegen.
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