Arbeitsunfall

Welche Ansprüche haben Arbeitnehmer gegen die Berufsgenossenschaft
nach einen  Arbeitsunfall oder Wegeunfall ?   

 

Der Arbeitsunfall ist ein Unfall, welcher  infolge der beruflichen Tätigkeit passiert ist. Versicherungsschutz besteht bei hierbei allen Tätigkeiten, welche wesentlich mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängen. Es ist dabei ist es völlig unerheblich, ob dies im Betrieb oder außerhalb geschah bzw. ob der Unfall selbst verursacht wurde oder ein anderer Schuld hat.

 

Versichert ist auch der Weg zur Arbeit und der Weg nach Hause. Es ist dabei egal, ob man das Auto, die Bahn, den Bus, das Fahrrad benutzt, oder zu Fuß unterwegs ist. Der Versicherungsschutz besteht nach der Rechtsprechung auch bei einer Fahrgemeinschaft auf dem Weg zur Arbeit, beim Betriebssport, bei Betriebsausflügen und Betriebsfeiern. Unsere Erfahrung ist, dass viele Arbeits-unfälle nicht oder sehr spät den Berufsgenossenschaften gemeldet werden. Fristen zur Meldung an die BG gibt es nicht, jedoch wird die Beweislage schwieriger.

Kindergartenkinder, Schüler und Studierende sind übrigens über die Unfallkasse des Landes abgesichert. 

Wichtig ist, dass der Arbeitgeber baldmöglichst nach dem Arbeitsunfall eine Meldung an die zuständige Berufsgenossenschaft macht. Manche Sachbe-arbeiter der Berufsgenossenschaftsrecht schauen, wie sich die BG ihrer gesetzlichen Pflichten ganz oder teilweise zu entfliehen können.

 

Oftmals behauptet die Berufsgenossenschaft, dass ein Vorschaden vorliegt, und die Gesundheitsverschlechterung nicht,  oder nur teilweise auf den Arbeitsunfall zurückzuführen ist. Berechtigte Ansprüche werden oft zu Unrecht zeitlich von der BG beschnitten, Leistungen nur teilweise erbracht, ihre Schmerzen werden oft nicht ganz ernst genommen. Am häufigsten ist es, dass man durch die BG nicht über alle Rechte informiert wird. Gerade bei schwereren Arbeitsunfällen sollte man als Arbeitnehmer baldmöglichst einen Rechtsanwalt einschalten, insbesondere wenn eine beantragte Leistung nicht oder teilweise gewährt wird.

 

Gegen eine Ablehnung der Berufsgenossenschaft gibt es das Mittel des Wider-spruches, welcher innerhalb von einem Monat nach der Ablehnung eingelegt werden muss. Erlässt die Berufsgenossenschaft einen ablehnenden Wider-spruchsbescheid, kann dann innerhalb von einem Monat das Sozialgericht angerufen werden. Gegen die Entscheidung des Sozialgerichts kann innerhalb von einem Monat nach Zustellung des Urteils das Landessozialgericht als Berufungsinstanz einschalten.

 

Die zuständige Berufsgenossenschaft hat die gesetzliche Pflicht die Gesundheit mit geeigneten Mitteln wieder herzustellen. Es besteht auch ein Anspruch auch ein Rehabilitationsmanagement das konsequent die  gesundheitliche Genesung und den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes vom Unfallzeitpunkt bis zur endgültigen Genesung plant und steuert.

Insbesondere bei Schmerzerkrankungen als Unfallfolge ist das Leistungsniveau der Berufsgenossenschaft höher als das der gesetzlichen Krankenkasse. Die 
gesetzliche Krankenkasse hat ein „ausreichendes“ Niveau. Das BG Leistungsniveau liegt deutlich darüber.

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Solange Sie nicht in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt wie vor dem Unfall selbst zu verdienen, haben Sie Anspruch auf Sicherung Ihres Lebensunter-haltes durch Geldleistungen. Hierzu zählt u.a.:

– Verletztengeld
– Verletztenrente
– Pflegegeld
– Hinterbliebenenrente im Todesfall
– weitere Unterstützungsleistungen.


Weiter gibt es medizinische Leistungen, beispielsweise

–  ambulante Facharztbehandlung
–  ambulante oder stationäre Klinikbehandlungen
–  Ausstattung mit Hilfsmitteln bis zu Körperersatzstücken
–  spezielle Sport – und Therapieangebote zur Genesung.

 

Weiter gibt es Leistungen zur  Teilhabe am beruflichen und sozialen Leben
Hierzu zählen je nach Bedarf:

– Betriebliches Eingliederungsmanagement,
– finanzieller Unterstützung Ihres Arbeitgebers zum Erhalt Ihres 
   Arbeitsplatzes
– Maßnahmen zur Berufsfindung, Arbeitserprobung / Berufsvorbereitung,
– Berufliche Anpassung, Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung
– Wohnungshilfe vom Umbau über den Fahrstuhleinbau bis zur
  behindertengerechten Ausstattung
– Betriebs- oder Haushaltshilfe,
– Kraftfahrzeugumbauhilfe,
– Anstellung einer Pflegekraft sowie Pflegegeld bis zur Heimpflege.

 

Um das Leben nach einen Arbeitsunfall auch selbstbestimmt und eigenständig zu bewältigen, können viele dieser Leistungen als persönliches Budget gewählt werden, dass heisst, sie stellen die Maßnahmen selbst zusammen und erhalten dann eine Kostenerstattung, nachdem ein konkreter Bedarfsplan mit Zielvereinbarung mit der Berufsgenossenschaft geschlossen wurde. Gerade in diesem Bereich ist man unbedingt auf anwaltliche Hilfe angewiesen. Je früher ein Rechtsanwalt eingeschalten wird, besser kann geholfen werden.

 

Wir helfen Ihnen gerne anwaltlich weiter. Bitte bringen Sie zum ersten Anwaltstermin Ihre Facharzt-, Reha- und Klinikberichte sowie die bisherige
Korrespondenz mit der Berufsgenossenschaft mit.

Kanzleiprofil

Wir sind eine renommierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung und bieten unseren Mandanten eine kompetente und individuelle Beratung in allen rechtlichen Fragen. Unser Ziel ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und Sie bestmöglich zu unterstützen.

Unsere Anwaltskanzlei ist auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert, darunter Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und Strafrecht. Wir vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Institutionen.

Unser erfahrenes Team besteht aus qualifizierten Anwälten, die sich regelmäßig fortbilden und auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sind. Wir legen großen Wert auf eine persönliche Betreuung und nehmen uns Zeit für Ihre individuellen Anliegen.

Sie haben eine rechtliche Frage oder benötigen eine umfassende Beratung? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin in unserer Kanzlei in Stuttgart.

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen bei Ihren rechtlichen Anliegen weiterzuhelfen.