Sozialgericht

Im  Sozialversicherungsrecht gibt es folgende Verfahrensstufen:

     1.  A n t r a g s t e l l u n g :
                   häufige Beispiele :
                   – bei der Deutschen Rentenversicherung      
                               Erwerbsminderungsrente
                   – beim Landratsamt/Versorgungsamt Schwerbehindertenausweis
                   – Opferentschädigungsverfahren nach schweren Gewalttaten
                   – bei der Pflegeversicherung wegen Eingruppierung Pflegestufe
                   – bei der gesetzlichen Krankenkasse wegen Krankengeld
                   – bei einer Berufsgenossenschaft (bei Arbeitsunfall oder  
                               Berufskrankheit)
                   – beim Arbeitsamt/ JobCenter Arbeitslosengeld I und II    

     2.  W i d e r s p r u c h 
           Bei Ablehnung des Antrags innerhalb einem Monat (wichtige Frist!)
           Widerspruch schriftlich einlegen (ab hier ist meine Einschaltung als   
                Anwalt bereits sinnvoll ).

     3.   K l a g e 
           bei einem ablehnenden Widerspruchsbescheid, kann man innerhalb
           eines Monats K l a g e vor dem zuständigen Sozialgericht einreichen.
           Entsprechende Familienrechtschutzversicherungen zahlen in der Regel   
                ab Klage. Für die Landkreise BB, WN, ES und den Stadtkreis Stuttgart 
           ist das Sozialgericht Stuttgart, Theodor-Heuss-Str. 2, 70174 Stuttgart   
                zuständig. 

     4.   B e r u f u n g
           Das Landessozialgericht prüft bei einer Berufsklage die Entscheidung
                des Sozialgerichts. (Berufungsfristende: 1 Monat nach Zugang des
           Urteils 1. Instanz)

     5.   R e v i s i o n    
           Über dem Landessozialgericht steht das Bundessozialgericht. Auch
                Entscheidungen des Bundesssozialgerichts können wiederum durch das
                Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Allerdings fällt das kleine 
                Bundesverfassungsgericht im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit nur ca.
           5 Entscheidungen im Jahr, welche jedoch eine herausragende
                Bedeutung haben und in den Medien häufig zitiert werden.

           B. Die anwaltliche Dienstleistung :

           Ich berate Sie gerne kompetent und ausführlich und nehme Ihnen unter
                Einsatz meiner jahrelangen Erfahrung diese schwierige Arbeit ab.
           Ein Großteil meiner Mandanten im Bereich des  Sozialversicherungs-
           rechtes sind langjährig chronisch Kranke. Ich begleite Sie nach aus-
           giebiger Beratung durch das gesamte Antrags-, Widerspruchs- und ggf.
           Klageverfahren.
          
            Als Rechtsanwalt kann ich Ihnen z.B. in der Region Stuttgart Mediziner
                empfehlen, welche bei vorliegen der entsprechenden Diagnose in der  
                 Lage sind, fachärztliche Atteste nach den strengen sozialversicherungs-
            rechtlichen Kriterien zu  erstellen.
          
            Sinnvoll ist es, wenn um das Ausmaß und die Folgen einer chronischen
                Erkrankung gestritten wird, dass man rechtzeitig Fachmediziner z.B.  
                aus den Bereichen Neurologie/Psychiatrie, Schmerztherapie, Innere 
            Medizin /Kardiologie, Orthopädie, HNO usw. aufsucht.

            Auf der Gegenseite haben sie es mit Mediziner der Sozialversicherung
                 zu tun, bei denen es scheint, dass es deren wichtigste Aufgabe ist, der
                 Sozialversicherung Ausgaben an Versicherte zu sparen.

             Auch manche Richter haben als Staatsdiener in der Regel die  Ausga-
             benexplosion unseres Sozialstaates im Kopf und berücksichtigen 
                  dies in ihrer  Entscheidung. Daher ist es wichtig, daß Ihre gesundheit-    
                 lichen Schwierigkeiten kompetent und  ausführlich aus juristischer und   
                  fachärztlicher Sicht dargestellt werden.

Kanzleiprofil

Wir sind eine renommierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung und bieten unseren Mandanten eine kompetente und individuelle Beratung in allen rechtlichen Fragen. Unser Ziel ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und Sie bestmöglich zu unterstützen.

Unsere Anwaltskanzlei ist auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert, darunter Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und Strafrecht. Wir vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Institutionen.

Unser erfahrenes Team besteht aus qualifizierten Anwälten, die sich regelmäßig fortbilden und auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sind. Wir legen großen Wert auf eine persönliche Betreuung und nehmen uns Zeit für Ihre individuellen Anliegen.

Sie haben eine rechtliche Frage oder benötigen eine umfassende Beratung? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin in unserer Kanzlei in Stuttgart.

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen bei Ihren rechtlichen Anliegen weiterzuhelfen.