Scheidung Überblick

Die Scheidung – ein Überblick über das Scheidungsverfahren von RA Thomas Eschle, Stuttgart

Wie funktioniert eine Ehescheidung – ein Überblick von RA Thomas Eschle, Stuttgart

Die häufigsten Fragen unserer Mandanten:

  1. Braucht jeder Ehepartner im Scheidungsfall einen Rechtsanwalt ?

Bei einer einvernehmlichen Ehescheidung benötigt lediglich der antragstellende Ehegatte einen Rechtsanwalt. Der andere Ehepartner, welcher der Scheidung zustimmt, ohne eigene Anträge beim Scheidungsgericht zu stellen, muss keinen eigenen Rechtsanwalt beauftragen. Dies hat den Vorteil, dass die Scheidungs-kosten insgesamt günstiger sind, weil nur ein Rechtsanwalt vor dem Familien-gericht tätig wird. Einen „gemeinsamen Rechtsanwalt“ gibt es allerdings nicht. Ein Rechtsanwalt kann immer nur eine Partei vertreten und hat ausschließlich die Interessen seines Mandanten wahrzunehmen.

Rechtstipp : einvernehmliche Scheidung:

  1. Die Trennungszeit als wichtige Scheidungsvoraussetzung

Bei der Ehescheidung ist es eine wesentliche Voraussetzung, dass vor der gerichtlichen  Entscheidung eine Trennungszeit von mindestens einem Jahr eingehalten wird. Die räumliche Trennung erfolgt durch Auszug eines Ehegatten. Sie ist aber auch innerhalb des gemeinsamen Wohnraums möglich, wenn die gegenseitige hauswirtschaftliche Versorgung der Eheleute eingestellt wurde. Man spricht von einer „Trennung von Tisch und Bett“. Es gibt dann z.B. kein gemeinsames kochen, essen, waschen, schlafen mehr.

Ausnahmen: Nur wenn die Situation in der Ehe für einen Ehepartner völlig unzumutbar ist,  z.B. bei Misshandlung durch den anderen Ehepartner oder Schwangerschaft durch einen anderen Mann, so muss keine einjährige Trennungszeit berücksichtigt werden. Die Trennungszeit kann sich auf 3 Jahre erhöhen, sollte die Scheidung nur von einem der Ehegatten gewollt sein.

  1. Der Umfang des Scheidungsverfahrens

 Zusammen mit dem Scheidungsverfahren ist der „Versorgungsausgleich“ durch das Gericht zu regeln. Beim Versorgungsausgleich geht es um die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften, Sollten die Parteien noch keine drei Jahre verheiratet sein, muss der Versorgungsausgleich nicht zwingend durch-geführt werden.

Über den Versorgungsausgleich hinaus werden weitere Angelegenheiten nur dann gerichtlich geregelt, wenn dies von einem Ehegatten über den Rechts-anwalt beantragt wird. Dabei liegt dann aber keine einvernehmliche Scheidung mehr vor. Beide Parteien benötigen vor Gericht dann jeweils einen Anwalt, weil eine „streitige Scheidung“ vorliegt. Folgende Angelegenheiten können durch das Familiengericht u.a. geregelt werden:

 –         Ehegattenunterhalt / Trennungsunterhalt: Unterhalt für die Zeit des  Getrenntlebens bis zur rechtskräftigen Ehescheidung

–          Nachehelicher Unterhalt: Unterhalt für die Zeit nach der Scheidung der   Ehe, z.B.  Aufstockungsunterhalt, Unterhalt wegen der  Be-
            treuung eines Kindes (Betreuungsunterhalt), Unterhalt wegen Alters, Unterhalt wegen Krankheit  etc.

–           Zugewinnausgleich (Verteilung des in der Ehe erworbenen Vermögenszuwachses)

–           Verteilung des Hausrats (Haushaltsgegenstände, Mobiliar etc.)

–           Zuweisung der Ehewohnung

–           Regelung des Rechts der elterlichen Sorge, des Umgangsrechts und              des  Aufenthaltsbestimmungsrechts für die gemeinsamen Kinder

  1. Kosten des Scheidungsverfahrens, Möglichkeit von Verfahrenskostenhilfe

Die Kosten des Scheidungsverfahrens sind von den Einkommensverhältnissen der beiden  Parteien abhängig. Wird um Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht oder um eine sonstige Angelegenheit gestritten, so bemessen sich die Kosten nach dem vom Familiengericht festgelegten Streitwert. Bei einer Ehe mit einem Normalverdiener beträgt das Rechtsanwaltshonorar bei einer einvernehmlichen Scheidung, wenn der Rechtsanwalt die gesetzliche Vergütung verlangt, ca. 2400 €, um einen groben Richtwert zu nennen.   

Bei geringem Einkommen oder erheblichen Schulden können die Parteien Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen. Dann werden das Honorar des eigenen Rechtsanwalts und der Gerichtskostenanteil von der Staatskasse getragen. Das Familiengericht kann bei Geringverdienern Verfahrenskostenhilfe bewilligen und eine monatliche Ratenzahlung anordnen. Wir helfen gerne beim Ausfüllen des Verfahrenskostenhilfeantrags.

  1. Dauer des Scheidungsverfahrens

Das Scheidungsverfahren kann bereits nach vier Monaten erledigt sein. Voraussetzung ist, dass das Gericht zügig arbeitet und die Deutsche Renten-versicherung bei der Durchführung des Versorgungsausgleiches nicht zu lange Zeit benötigt. Je weniger Anträge bei der Scheidung gestellt werden, desto schneller und billiger ist die Scheidung.

  1. Kann man nach der Scheidung den alten Namen wieder annehmen ?

Mit Rechtskraft der Scheidung kann der alte Nachname wieder angenommen werden. Hierbei ist allerdings nicht das Familiengericht zuständig, sondern das Standesamt

  1. Wann kann man erneut heiraten ?

Nach Rechtskraft der Ehescheidung kann wieder neu geheiratet werden. 

  1. Welche Unterlagen sollte ich zum ersten Beratungsgespräch möglichst zum Rechtsanwalt mitbringen ?

Mitbringen sollten Sie das Familienbuch mit der Eheschliessungsurkunde und soweit es um Unterhalt geht, Gehaltsnachweise.

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