Multiple Sklerose

Anwaltliche Hilfe bei Multiple Sklerose- Erkrankung

 

Die multiple Sklerose Erkrankung  (MS) ist eine chronisch-entzündliche Erkran- kung des zentralen Nervensystems (ZNS), und gehört zu den häufigsten neuro-logischen Krankheiten. Sie beinhaltet in der Regel eine schwere Beein-trächtigung auch des Gehapparates.

 

Der Grad der Behinderung richtet sich nach den zerebralen und spinalen Ausfallerscheinungen, wobei die Zahl und Schwere der MS Schübe wesentlich entscheidend in der Bewertung. Bekam ein MS erkrankter früher nahezu automatisch einen Teil Grad der Behinderung (GdB) von 50 zugestanden, ist in der Praxis nach unserer anwaltlichen Erfahrung bei der Einstufung als Schwerbehindeter von einem  Teil GdB von 30 bis 60 auszugehen.

 

Die Bewegungseinschränkungen werden nach einem Score- wert bestimmt, wobei ab einem Scorewert von 7 eine aussergewöhnliche Gehbehinderung anzunehmen ist, welche das Schwerbehinderten- Merkzeichen „aG“, also aussergewöhnliche Gehbehinderung rechtfertigt. Je höher der Score- wert, desto höher auch der Grad der Behinderung. Die Scorewerte sind nach Kurtzke wie folgt zu werten:

 

2,0      leichte Behinderung in einem funktionellen System

3,0      mässige Behinderung in einem funktionellen System, oder leichte Behinderung in drei oder vier funktionellen Systemen, aber volle Gehfähigkeit

3,5      mässige Behinderung in zwei funktionellen Systemen, und leichte Behinderung in einem oder zwei funktionellen Systemen, aber volle Gehfähigkeit

4,0      gehfähig ohne Hilfe und Ruhepause für mindestens 500 Meter, am Tag während 12 Stunden aktiv trotz relativ schwerer Behinderung

5,0      gehfähig ohne Hilfe und Ruhepause für mindestens 200 Meter, Behinderung schwer genug, um tägliche Aktivität zu beeinträchtigen

6,0      mit einseitiger oder zeitweiliger Unterstützung ohne Ruhepause gehfähig für etwa 100 Meter

7,0      unfähig, auch mit Unterstützung, mehr als 5 Meter zu gehen; weitgehend an den Rollstuhl gebunden, der ohne Hilfe benutzt werden kann

 

Die rechtlichen Probleme einer Multiple-Sklerose-Erkrankung sind in der Praxis:

–          Schwierigkeiten am Arbeitsplatz /Arbeitsrecht

–          Durchsetzung des Krankengeldes bei der Krankenkasse

–          Erlangung des Schwerbehindertenausweises

–          Erlangung einer Erwerbsminderungsrente

–          Private Berufsunfähigkeitsversicherungen

–          Massnahmen zur beruflichen oder medizinischen Rehabilitation


Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich Ihnen dabei, Ihre Rechte auch durch- zusetzen. Als allgemeiner Erfahrungssatz gilt, je früher der Rechtsanwalt eingeschalten wird, desto besser kann geholfen werden. Ich schaue mir z.B. auch Ihre Klinik und Facharzt-atteste an und sage Ihnen, welche Ergänzungen sinnvoll sind. Sie erhalten bei mir zeitnah einen ersten Beratungstermin.

Kanzleiprofil

Wir sind eine renommierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung und bieten unseren Mandanten eine kompetente und individuelle Beratung in allen rechtlichen Fragen. Unser Ziel ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und Sie bestmöglich zu unterstützen.

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