Immunerkrankung

Immundefekte –  Welche rechtlichen Folgen haben Sie

 

In der Versorgungsmedizin werden Immunerkrankungen bezüglich des Schwerbehindertenausweises wie folgt bewertet:

Angeborene Defekte der humoralen und zellulären Abwehr (z.B. Adenosindesaminase-Defekt, DiGeorge-Syndrom, permanente B-Zell-Defekte, septische Granulomatose)

 

Die Bewertungen im Einzelnen bezüglich des Grades der Behinderung (GdB):

 

ohne klinische Symptomatik__________________________________0

trotz Therapie erhöhte Infektanfälligkeit , aber keine

Außergewöhnlichen Infektionen____________________________20-40

trotz Therapie neben erhöhter Infektanfälligkeit auch

außergewöhnliche Infektionen (ein bis zwei pro Jahr)____________50

 

Bei schwereren Verlaufsformen kommt ein höherer GdS in Betracht.

 

Erworbenes Immunmangelsyndrom (HIV-Infektion)

HIV-Infektion ohne klinische Symptomatik_____________________10

HIV-Infektion mit klinischer Symptomatik

geringe Leistungsbeeinträchtigung (z. B. bei

Lymphadenopathiesyndrom [LAS])________________________ 30-40

stärkere Leistungsbeeinträchtigung (z. B. bei

 

AIDS-related complex [ARC]______________________________50-80

schwere Leistungsbeeinträchtigung (AIDS-Vollbild)____________100 

Neben dem Schwerbehindertenausweises können folgende rechtliche Themen aufgeworfen sein:

– Erlangung einer Erwerbsminderungsrente
– Private BU- Versicherungen
– Schwierigkeiten am Arbeitsplatz
– Durchsetzung des Krankengeldes bei der Krankenkasse

Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich Ihnen dabei, Ihre Rechte auch durchzusetzen. Als allgemeiner Erfahrungssatz gilt, je früher der Rechtsanwalt eingeschaltet wird, desto besser kann geholfen werden. Ich schaue mir z.B. auch Ihre Facharztatteste an und sage Ihnen, welche Ergänzungen sinnvoll sind. Sie erhalten bei mir zeitnah einen ersten persönlichen Beratungstermin in meiner Kanzlei. Telefonberatung bundesweit.

Kanzleiprofil

Wir sind eine renommierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung und bieten unseren Mandanten eine kompetente und individuelle Beratung in allen rechtlichen Fragen. Unser Ziel ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und Sie bestmöglich zu unterstützen.

Unsere Anwaltskanzlei ist auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert, darunter Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und Strafrecht. Wir vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Institutionen.

Unser erfahrenes Team besteht aus qualifizierten Anwälten, die sich regelmäßig fortbilden und auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sind. Wir legen großen Wert auf eine persönliche Betreuung und nehmen uns Zeit für Ihre individuellen Anliegen.

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