Eigenkündigung

Eigenkündigung des Arbeitnehmers bei Krankheit

Es passiert nicht selten, dass Mandanten zu unserer Kanzlei kommen und den Wunsch äußern, dass sie so schnell wie möglich haben möchten, dass ihr Arbeitsverhältnis aufgelöst werden soll. Dieser Wunsch komm insbesondere dann vor, wenn Arbeitnehmer gemobbt wurden oder wenn eine Burn-Out Erkrankung oder sonstige Überforderungssituationen vorhanden sind.

Wer einfach so selbst in Eigeninitiative kündigt, riskiert allerdings, dass das Arbeitsamt eine Sperrzeit von 6 Monaten verhängt. Es macht daher Sinn,
gerade wenn man gesundheilich angeschlagen ist, frühzeitig anwaltliche Hilfe einzuholen.
Tipp: Wer gesundheitlich angeschlagen ist und rechtlich alleine falsch gegenüber Arbeitgeber/Arbeitsamt/Jobcenter unklug handelt, hat bereits verloren. Ohne Rechtsanwalt ist man schnell in Drucksituationen überfordert, ohne Rechtsanwalt sollte man nicht vorschnell handeln. 

 
Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 22.03.2018- 8 AZR 190/17  entschieden, dass bei innerbetrieblichen Konflikten und schweren nachgewie-senen Gesundheitsschäden der Arbeitnehmer dann fristlos selbst kündigen kann, wenn die mit dem Arbeitsverhältnis verbundenen Gesundheitsrisiken ihm nicht mehr zugemutet werden können. Dies setzt allerdings zwingend voraus, dass die arbeitsbedingten Gesundheitsschäden durch Facharzt und/oder Fachklinikatteste rechtzeitig (!) gut dokumentiert sind und dieser schriftlich im Attest zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses rät.

Im Falle einer Eigenkündigung bekommt der Arbeitnehmer jedoch keine Abfindung.

Ist der Arbeitnehmer schwerbehindert, oder ist der Arbeitnehmer einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt, empfiehlt es sich, dass ein Präventionsverfahren vor dem Integrationsamt (in Baden-Württemberg „KVJS“) eingeleitet wird. Hat der Betrieb mehr wie 10 Beschäftigte, dann greift das Kündigungschutzgesetz, mit der Folge, dass dann auch im Wege eines Aufhebungsvertrages eine Abfindung durch den Arbeitgeber erfolgen kann. In diesem Fall macht das beteiligte Integrationsamt zudem ein Schreiben an das Arbeitsamt mit der Bitte, von einer Sperrzeit abzusehen.  

In allen Fällen des Arbeitsrechts/ Gesundheitsrechts/ Sozialversicherungsrechtes helfe ich Ihnen anwaltlich gerne weiter.

Kanzleiprofil

Wir sind eine renommierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung und bieten unseren Mandanten eine kompetente und individuelle Beratung in allen rechtlichen Fragen. Unser Ziel ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und Sie bestmöglich zu unterstützen.

Unsere Anwaltskanzlei ist auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert, darunter Arbeitsrecht, Medizinrecht, Sozialversicherungsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und Strafrecht. Wir vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Institutionen.

Unser erfahrenes Team besteht aus qualifizierten Anwälten, die sich regelmäßig fortbilden und auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sind. Wir legen großen Wert auf eine persönliche Betreuung und nehmen uns Zeit für Ihre individuellen Anliegen.

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Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen bei Ihren rechtlichen Anliegen weiterzuhelfen.