posttraumatische Belastungsstörung

Rechtliche Hilfen bei posttraumatischer Belastungsstörung.

Eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS ) ist eine schwere psychische Erkrankung, welche als gesundheitliche Reaktion nach einer schwerwiegenden traumatischen Erfahrung auftritt. Hierzu zählen unmittelbar erlebte menschen-
verursachte Gewalterfahrungen wie Kriegserfahrungen, körperliche Gewalt, Folter, Vergewaltigungen aber auch Erlebnisse bei Naturkatastrophen wie Tsunami oder Betroffene von Flugzeugabstürzen, aber auch das Erleben von lebensbedrohlichen Situationen wie zum Beispiel das Miterleben von schwerwiegenden Unfällen. 

 

Jeder, der ein oder mehrere solcher Extremsituationen überstehen muss, kann an einer PTBS erkranken, auch unmittelbare Zeugen eines solchen traumatischen Geschehens.

Eine PTBS kann unmittelbar nach dem Trauma oder erst nach Wochen, Monate oder in Ausnahmefällen auch erst  Jahre später die Symptome verursachen. Häufige Beschwerden sind wiederkehrende („redizivierende“), belastende, sich
aufdrängende Erinnerungen an das traumatische Ereignis in Form von Flashbacks, oft auch in Form von Alpträumen, aber auch Erinnerungslücken („Blackouts“) kommen vor.

Die Betroffenen sehen oft immer wieder plötzlich das Horrorerlebnis vor ihren Augen. Die Behandlung einer PTBS sollte so frühzeitig wie möglich erfolgen. Sie gehört idealerweise in die Hände eines erfahrenen Psychotherapeuten. Sie kann
ambulant oder stationär stattfinden und erfolgt in einzelnen Therapieschritten.

 

In einem geschützten Behandlungsrahmen nähert sich der Patient unter Anleitung seinen traumatischen Erinnerungen an. Er lernt in der Therapie Eindrücke neu zu bewerten und Bilder besser zu verarbeiten und kann dann im Idealfall mit der
belastenden Erinnerung abschließen. Bei manchen Patienten gehen die schrecklichen Bilder mit der Zeit nicht weg, werden aber lagsam erträglicher. 

Opfer von Gewalttaten wie Vergewaltigungsopfer können Leistungen nach dem wenig bekannten Opferentschädigungsgesetz vom Versorgungsamt erhalten. Die Berufsgenossenschaft tritt zudem bei Wegeunfällen und sonstigen Arbeitsunfällen ein.
Weiter hat meine Kanzlei frühere Bundeswehrangehörige vertreten, bei welchen eine PTBS nach Horrorerlebnissen in Folge von Auslandseinsätzen der Bundeswehr eingetreten sind.

Wer nicht mehr seiner Erwerbsarbeit nachgehen kann, ist im Glück, wenn eine private Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden ist. Weiter kommt eine Erwerbsminderungsrente durch die deutsche Rentenversicherung in Betracht. 
 

Die rechtlichen Probleme welche bei einer PTBS- Erkrankung häufig vorkommen sind:

      –          Schwierigkeiten am Arbeitsplatz

      –          Durchsetzung des Krankengeldes bei der Krankenkasse

      –          Erlangung des Schwerbehindertenausweises

      –          Erlangung einer Erwerbsminderungsrente

      –          Erlangung von beruflicher oder medizinischer Rehabilitation

      –          Private Berufsunfähigkeitsversicherungen

      –          Recht auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz OEG

      –          Ansprüche auf Wehrdienstbeschädigung bei Bundeswehreinsätzen

Als allgemeiner Erfahrungssatz gilt auch hier, je früher ein medizinisch erfahrener Rechtsanwalt eingeschalten wird, desto besser kann geholfen werden. Ich schaue mir z.B. auch Ihre Klinik- und auch Facharztatteste an und sage Ihnen,
welche Ergänzungen sinnvoll sind. Sie erhalten bei mir zeitnah einen ersten Beratungstermin. Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich seit 1996 Ihnen dabei, Ihre Rechte auch durchzusetzen.

Kanzleiprofil

Wir sind eine renommierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung und bieten unseren Mandanten eine kompetente und individuelle Beratung in allen rechtlichen Fragen. Unser Ziel ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und Sie bestmöglich zu unterstützen.

Unsere Anwaltskanzlei ist auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert, darunter Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und Strafrecht. Wir vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Institutionen.

Unser erfahrenes Team besteht aus qualifizierten Anwälten, die sich regelmäßig fortbilden und auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sind. Wir legen großen Wert auf eine persönliche Betreuung und nehmen uns Zeit für Ihre individuellen Anliegen.

Sie haben eine rechtliche Frage oder benötigen eine umfassende Beratung? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin in unserer Kanzlei in Stuttgart.

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen bei Ihren rechtlichen Anliegen weiterzuhelfen.