Unfallversicherung

Die Private Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung erbringt wichtige Leistungen bei einem Unfall wie in der Regel eine Kapitalsumme oder eine Unfallrente. Je nach den trariflichen Bestimmungen werden auch Krankentagegeld, Gesesungsgeld, Unfalltagegeld geleistet, bei manchen Versicherungen werden auch Operationskosten oder
Bergungskosten und weitere Leistungen erbracht.

Die Tarife und Leistungen sind sehr unterschiedlich. Gemeinsam ist bei fast
allen Unfallversicherungen, dass Invaliditätsgrade festgestellt werden, die nach
einer sogenannten Gliedertaxe berechnet werden. Die Gliedertaxe ist den Versicherungsverträgen beigefügt. Hierbei bieten die Versicherungen oft an,
dass man zumindest wahlweise eine Progression vereinbaren kann. Dies bedeutet, dass bei besonders schweren Verletzungen besonders hohe Leistungen erbracht werden. In manchen Versicherungen ist auch ein Hinterbliebenenschutz im Todesfall enthalten.

Geleistet wird in der privaten Unfallversicherung für alle Unfälle, die sowohl im Haushalt als auch in der Freizeit geschehen, in der Regel nicht jedoch bei beruflichen Unfällen. In der privaten Unfallversicherung ist ein Versicherungsfall als ein unvorhergesehenes und nicht abwendbares Ereignis definiert.

 

Nicht versichert bei Unfallversicherungen sind daher Krankheiten. Tritt also Invalidität oder die Berufsunfähigkeit durch eine Erkrankung ein, leistet die Unfallversicherung  nicht. Wer auch Krankheiten versichern möchte, muss eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschliessen, diese deckt Krankheiten und Unfälle ab. Bei Verletzungen, welche keine Berufsunfähigkeit zur Folge haben, ist man allerdings mit der privaten Unfallversicherung besser dran.

 

Eine wichtige Voraussetzung, daß die private Unfallversicherung bei Invalidität zahlt ist, dass innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall die Invalidität durch einen Arzt festgestellt werden muß. Wird diese Frist versäumt, gibt es keine Invaliditätsleistung durch den Versicherer. Hat der Versicherer jedoch selbst für die Verzögerung gesorgt, weil er weitere Unterlagen angefordert hat, kann diese Frist ausnahmsweise länger laufen, so das OLG Karlsruhe, Az: 9 U 3/13.


Versicherte können nicht immer vertrauen, dass der Unfallversicherer für eine rechtzeitige ärztliche Untersuchung sorgt, auch wenn er dies dem Kunden versprochen hat. Es gilt, dass der Kunde dem Versicherer innerhalb von 15 Monaten die Invalitität durch ein ärztliches Attest nachweisen muß.  

 

Die Erfahrung lehrt, dass Versicherung bei grösseren Unfällen sich viel Zeit lassen, alle möglichen Dokumente wollen und nicht immer ihren vertraglichen Leistungspflichten voll gerecht werden. 

 

Im Bereich der Unfallversicherungen können Sie im Schadensfall auf die Kompetenz der Kanzlei im Gesundheitsrecht zählen. Auch hier ist es sinnvoll frühzeitig einen erfahrenen Rechtsanwalt einzuschalten. Hierzu stehe ich gerne zur Verfügung.

 

Ich schaue mir z.B. auch Ihre Klinik- und Facharztatteste an und sage Ihnen, welche Ergänzungen sinnvoll sind. Sie erhalten bei mir zeitnah einen ersten Beratungstermin in meiner Kanzlei.

Kanzleiprofil

Wir sind eine renommierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung und bieten unseren Mandanten eine kompetente und individuelle Beratung in allen rechtlichen Fragen. Unser Ziel ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und Sie bestmöglich zu unterstützen.

Unsere Anwaltskanzlei ist auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert, darunter Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und Strafrecht. Wir vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Institutionen.

Unser erfahrenes Team besteht aus qualifizierten Anwälten, die sich regelmäßig fortbilden und auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sind. Wir legen großen Wert auf eine persönliche Betreuung und nehmen uns Zeit für Ihre individuellen Anliegen.

Sie haben eine rechtliche Frage oder benötigen eine umfassende Beratung? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin in unserer Kanzlei in Stuttgart.

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen bei Ihren rechtlichen Anliegen weiterzuhelfen.