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Sozialversicherungsrecht: A. Stufen: 1. A n t r a g s t e l l u n g : - bei BfA/LVA z.B. wegen Erwerbsminderung oder Rehamaßnahme - bei dem Versorgungsamt ( wegen Schwerbehindertenausweis) - bei der Pflegeversicherung oder der gesetzl. Krankenkasse - bei einer Berufsgenossenschaft (bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit)
2. Bei Ablehnung des Antrags innerhalb einem Monat (wichtige Frist!) Widerspruch schriftlich einlegen (ab hier ist meine Einschaltung als Anwalt bereits sinnvoll ).
3. bei einem ablehnenden Widerspruchsbescheid, kann man innerhalb eines Monats K l a g e vor dem zuständigen Sozialgericht einreichen. ( es ist dringend ratsam spätestens hier einen Anwalt einzuschalten )
4. Das Landessozialgericht prüft bei einer Berufsklage die Entscheidung des Sozial- gerichts. (Berufungsfristende: 1 Monat nach Zugang des Urteils 1. Instanz)
5. Über dem Landessozialgericht steht das Bundessozialgericht. Entscheidungen des Bundessozialgerichts können wiederum durch das Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Allerdings fällt das kleine Bundesverfassungsgericht im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit nur ca. 5 Entscheidungen im Jahr, welche jedoch eine herausragende Bedeutung haben und in den Medien häufig zitiert werden.
B. Meine anwaltliche Dienstleistung :
Ich berate Sie gerne kompetent und ausführlich und nehme Ihnen unter Einsatz meiner jahrelangen Erfahrung diese schwierige Arbeit ab. Ein Großteil meiner Mandanten im Bereich des Sozialversicherungsrechtes sind langjährig chronisch Kranke.
Ich begleite Sie nach ausgiebiger Beratung durch das gesamte Widerspruchsver- fahren und ggf. Klageverfahren.
Als Anwalt kann ich Ihnen z.B. im Großraum Stuttgart Mediziner empfehlen, welche bei vorliegen der entsprechenden Diagnose in der Lage sind, fachärztliche Atteste nach den strengen sozialversicherungsrechtlichen Kriterien zu erstellen.
Sinnvoll ist es, wenn um das Ausmaß und die Folgen einer chronischen Krankheit gestritten wird, dass man rechtzeitig Fachmediziner z.B. aus den Bereichen Neurologie/Psychiatrie, Schmerztherapie, Innere Medizin, Orthopädie, HNO, Kardiologie usw. aufsucht.
Auf der Gegenseite haben sie es mit Mediziner der Sozialversicherung zu tun, bei denen es scheint, dass es deren wichtigste Aufgabe ist, der Sozialversicherung Ausgaben an Versicherte zu sparen .
Auch die Richter haben als Staatsdiener in der Regel die Ausgabenexplosion unseres Sozialstaates im Kopf und berücksichtigen dies in ihrer Entscheidung. Daher ist es wichtig, daß Ihr Gesundheitsproblem kompetent und ausführlich aus juristischer und fachärztlicher Sicht dargestellt wird.
Um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen arbeite ich mit zahlreichen Selbsthilfe- gruppen zusammen. Meine Empfehlung hierbei siehe „LINKS”.
Das Widerspruchsverfahren kostet Sie ca. 260.-EUR zuzüglich MwSt. an Anwalts- kosten. Für die Klage vor dem Sozialgericht müssen Sie mit ca. 600.- EUR zuzüg- lich MwSt. an Anwaltskosten rechnen. Entsprechende Rechtsschutzversicherungen übernehmen die anwaltlichen Kosten ab Klage.
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