Rechtsanwalt Thomas Eschle
Rennstraße 2
70499 Stuttgart (-Weilimdorf)

Telefon: 0711 / 2 48 24 46
Telefax: 0711 / 2 48 24 48
E-Mail:
KanzleiEschle@aol.com
 

Sozialversicherungsrechtl. Verfahren
Übersicht
Sozialvers.-Recht
Arbeitsrecht
Gesundheitsrecht
Familienrecht
Ausländerrecht
Verkehrsunfallrecht
Zur Person
Lageplan
Links

Sozialversicherungsrecht:
A. Stufen:

     1. A n t r a g s t e l l u n g :
                   - bei BfA/LVA  z.B. wegen Erwerbsminderung oder Rehamaßnahme
                   - bei dem Versorgungsamt ( wegen Schwerbehindertenausweis)
                   - bei der Pflegeversicherung oder der gesetzl. Krankenkasse
                     - bei einer Berufsgenossenschaft (bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit)

     2. Bei Ablehnung des Antrags innerhalb einem Monat (wichtige Frist!)
           Widerspruch schriftlich einlegen (ab hier ist meine Einschaltung als Anwalt
           bereits sinnvoll ).

     3. bei einem ablehnenden Widerspruchsbescheid, kann man innerhalb eines Monats
           K l a g e vor dem zuständigen Sozialgericht einreichen. ( es ist dringend ratsam
           spätestens hier einen Anwalt einzuschalten )

     4. Das Landessozialgericht prüft bei einer Berufsklage die Entscheidung des Sozial-
           gerichts. (Berufungsfristende: 1 Monat nach Zugang des Urteils 1. Instanz)

     5. Über dem Landessozialgericht steht das Bundessozialgericht. Entscheidungen des
           Bundessozialgerichts können wiederum durch das Bundesverfassungsgericht
           überprüft werden. Allerdings fällt das kleine Bundesverfassungsgericht im Bereich
           der Sozialgerichtsbarkeit nur ca. 5 Entscheidungen im Jahr, welche jedoch eine
           herausragende Bedeutung haben und in den Medien häufig zitiert werden.

B. Meine anwaltliche Dienstleistung :

           Ich berate Sie gerne kompetent und ausführlich und nehme Ihnen unter Einsatz
           meiner jahrelangen Erfahrung diese schwierige Arbeit ab. Ein Großteil meiner
           Mandanten im Bereich des Sozialversicherungsrechtes sind langjährig chronisch
           Kranke.

           Ich begleite Sie nach ausgiebiger Beratung durch das gesamte Widerspruchsver-
           fahren und ggf. Klageverfahren.

           Als Anwalt kann ich Ihnen z.B. im Großraum Stuttgart Mediziner empfehlen,
           welche bei vorliegen der entsprechenden Diagnose in der Lage sind, fachärztliche
           Atteste nach den strengen sozialversicherungsrechtlichen Kriterien zu erstellen.

           Sinnvoll ist es, wenn um das Ausmaß und die Folgen einer chronischen Krankheit
           gestritten wird, dass man rechtzeitig Fachmediziner z.B. aus den Bereichen
           Neurologie/Psychiatrie, Schmerztherapie, Innere Medizin, Orthopädie, HNO,
           Kardiologie usw. aufsucht.

           Auf der Gegenseite haben sie es mit Mediziner der Sozialversicherung zu tun, bei
           denen es scheint, dass es deren wichtigste Aufgabe ist, der Sozialversicherung
           Ausgaben an Versicherte zu sparen .

           Auch die Richter haben als Staatsdiener in der Regel die Ausgabenexplosion
           unseres Sozialstaates im Kopf und berücksichtigen dies in ihrer Entscheidung.
           Daher ist es wichtig, daß Ihr Gesundheitsproblem kompetent und ausführlich  aus
           juristischer und fachärztlicher Sicht dargestellt wird.

           Um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen arbeite ich mit zahlreichen Selbsthilfe-
           gruppen zusammen. Meine Empfehlung hierbei siehe
LINKS”.

           Das Widerspruchsverfahren kostet Sie ca. 260.-EUR zuzüglich MwSt. an Anwalts-
           kosten. Für die Klage vor dem Sozialgericht müssen Sie mit ca. 600.- EUR zuzüg-
           lich MwSt. an Anwaltskosten rechnen. Entsprechende Rechtsschutzversicherungen
           übernehmen die anwaltlichen Kosten ab Klage
.

 

nach oben