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Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente haben Versicherte der Deutschen Renten- versicherung ( vormals : BfA oder LVA ), deren Restleistungsvermögen zwischen 3 und 6 Stunden nach den Festellungen des gesetzlichen Rentenversicherers beträgt. Die volle Erwerbsminderungsrente gibt es, wenn das Restleistungsvermögen weniger als 3 Stunden beträgt. Hinzu kommen noch weitere Voraussetzungen, auf die hier wegen der Kürze nicht weiter eingegangen werden kann.
Sinnvoll ist es, wenn man rechtzeitig Fachmediziner z.B. aus den Bereichen Orthopädie, Neurologie / Psychiatrie, Schmerztherapie, Innerer Medizin oder HNO aufsucht. Hierbei sollte die ärztliche Dokumentation den sozialgerichtlichen Kriterien entsprechen.
Da es um viel Geld geht und die Rentenversicherer aus Kostengründen Renten oft ablehnen, ist es sinnvoll auch hier möglichst früh zum Anwalt zu gehen.
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