|
Ich,
bevollmächtige hiermit
................................................
mich in allen Vermögens- und Rechtsangelegenheiten gegenüber jedermann, gerichtlich und außergerichtlich und ohne jede Ausnahme, soweit das Gesetz nicht eine persönliche Handlung zwingend vorschreibt, zu vertreten. Von der Beschränkung des § 181 BGB wird Befreiung erteilt. Die Vollmacht gilt über den Tod hinaus.
Außerdem bevollmächtige ich, mich bei Krankheit oder Behinderung sowie in sonstigen Fällen, in welchen eine Betreuung erforderlich ist, zu vertreten. Diese Vertretung erstreckt sich auf die Bestimmung des Aufenthalts, falls ich diese Bestimmung selbst nicht mehr treffen kann. Insoweit wird die Vollmacht vorausschauend für den Fall einer Betreuungsbedürftigkeit von mir erteilt.
Die Vollmacht ermächtigt auch, im Falle von Krankheit und Gebrechlichkeit, im Falle eines Klinikaufenthalts, Erklärungen gegenüber Ärzten hinsichtlich medizinischer Behandlungen abzugeben, insbesondere Zustimmungen zu Operationen und sonstigen Eingriffen sowie die Verweigerung dieser Zustimmung zu erklären. Den Bevollmächtigten steht auch ein uneingeschränktes Auskunfts- und Einsichtsrecht in die Krankenunterlagen zu.
Die Vollmacht hinsichtlich medizinischer Behandlungen besteht jedoch nur dann, falls ich infolge meines körperlichen und geistigen Zustandes nicht mehr selbst zu Entscheidungen in der Lage sein sollte.
Falls ich in einen Zustand gerate, in welchem ich meine Urteils- und Entscheidungsfähigkeit unwiderruflich verloren habe, will ich, dass man auf Maßnahmen verzichtet, die nur noch eine Sterbens- und Leidensverlängerung bedeuten würden. Mein Leben soll sich in Stille und Würde vollenden.
|