Rechtsanwalt Thomas Eschle
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Schwerbehindertenausweis
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Verfahren vor dem Landratsamt ( früher Versorgungsamt ) wegen Schwerbehindertenausweis:

Im Verfahren zur Erlangung des Schwerbehindertenausweises helfe ich Ihnen gerne anwaltlich.

Die Schwerbehinderteneigenschaft wird in Graden der Behinderung gemessen (GdB) und in Zehnerstufen von 20 bis 100 erteilt. Ab GdB 50 gilt man als schwerbehindert und ab GdB 60 als chronisch krank ( Zuzahlungsminderung bei der Krankenkasse ).

Zudem gibt es Zusatzmerkmale ( siehe Merkzeichen ).

Behinderung ist definiert als die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder psychischen Zustand beruht.

Gegen einen abgelehnten Antrag kann man binnen einem Monat nach Zugang Widerspruch einlegen. Gegen einen abgelehnten Widerspruchsbescheid ist innerhalb von einem Monat Klage vor dem Sozialgericht möglich.

Der Schwerbehindertenausweis kann eine Reihe von Eintragungen enthalten, mit denen verschiedene Nachteilsausgleiche verbunden sind.

Nachstehend eine Auswahl der Merkzeichen und deren Bedeutung:

- B”  die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen.

- G” die Bewegungsfähigkeit  im  Straßenverkehr  ist erheblich beeinträchtigt (gehbehindert).  Das Merkzeichen erhält, wer infolge einer alterungsunabhängigen Einschränkung des Gehvermögens, Wegstrecken bis zwei Kilometer bei einer Gehdauer von etwa einer halben Stunde,  nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder Gefahren gehen kann.

- AG” Außergewöhnlich Gehbehindert. Das Merkzeichen erhält, wer sich wegen der Schwere seines Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb seines Kraftfahrzeuges bewegen kann. Hierzu zählen Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte usw.

- H” Hilflos. Als hilflos ist derjenige anzusehen, der infolge seiner Behinderung, nicht nur vorübergehend, für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung seiner persönlichen Existens, im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe bedarf.

Für Besitzer eines Schwerbehindertenausweises mit den entsprechenden Eintragungen bestehen erhebliche Vorteile. Den Freifahrtausweis erhalten Gehbehinderte (Merkmal G), Hilflose, Gehörlose und schwer Kriegsbeschädigte.

 

Eine Auswahl:
Behindertenpauschalbetrag beim Finanzamt.

Bei einem GdB von beträgt der Pauschalbetrag:

 25 und 30

    310,00 EUR

 35 und 40

    430,00 EUR

 45 und 50

    570,00 EUR

 55 und 60

    720,00 EUR

 65 und 70

     890,00 EUR

 75 und 80

  1060,00 EUR

 85 und 90

  1230,00 EUR

 95 und 100

  1420,00 EUR

 für Hilflose u. Blinde

  3700,00 EUR

Besonders bei Altersteilzeit sollte man überlegen, ob man den Pauschalbetrag auf der Steuerkarte eintragen lässt oder ob man ihn beim Einkommenssteuerbescheid geltend macht!

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