Rechtsanwalt Thomas Eschle
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Krankengeld
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Der Anspruch auf Krankengeld

Krankengeld (§44 I SGB V) erhalten Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht, oder sie auf Kosten der Krankenkasse in einem Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseirichtung behandelt werden.

Arbeitsunfähig ist, wer infolge seiner Erkrankung nicht mehr seinem konkret ausgeübten Beruf nachgehen kann. Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung, sie tritt an die Stelle des ausgefallenen Arbeitsentgelts.

Wann wird Krankengeld gezahlt?

Zeitlich vor dem Krankengeld erhalten Arbeitnehmer bei einer Krankheit die ersten 6 Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber (§ 3 EFZG). Erst danach gibt es Krankengeld.

Krankengeld wird höchstens 78 Wochen ( 1½ Jahre ) innerhalb einer Blockfrist von 3 Jahren wegen der selben Krankheit gewährt. Tritt während der Dauer der Krankengeldszahlung eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer von max. 78 Wochen, nicht verlängert.

Höhe des Krankengeldes?

Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70 Prozent des wegen der Arbeitsunfähigkeit entgangenen regelmäßigen Arbeitsentgeltes, limitiert durch die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung.

Rechtliche Möglichkeiten

Insbesondere dann, wenn die gesetzliche Krankenkasse sich weigert das Krankengeld vor Ablauf der 78 Wochen einzustellen, macht es Sinn, einen Rechtsanwalt einzuschalten, um die Rechtmäßigkeit der Einstellung zu prüfen.

Gegen einen Bescheid der Krankenkasse das Krankeneld einzustellen - welcher mit einer Rechtsmittelbelehrung ausgestattet ist - kann innerhalb von 1 Monat Widerspruch eingelegt werden. Dies sollte bereits durch einen Anwalt erfolgen.

C : Thomas Eschle, Oktober 2009