Rechtsanwalt Thomas Eschle
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Absicherung bei Berufsunfähigkeit durch private Berufsunfähigkeitsversicherung.

Fast jeder vierte Erwerbstätige  wird vor Beginn der Altersrente berufsunfähig. An erster Stelle stehen psychische Erkrankungen, dann weiter Herz-Kreislauf-Erkrankungen, sowie orthopädische Erkrankungen zu den häufigsten Gründen der Inanspruchnahme einer privaten Bu-Versicherung.

Da man vor chronischen Erkrankungen und Unfällen finanziell durch die staatlichen Systeme völlig unzureichend geschützt ist, sind private Bu-Versicherungen für Arbeitnehmer und Selbständige dringend zu empfehlen. Der Gesetzgeber hat für alle ab 1961 geborenen Arbeitnehmer die frühere gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft. Berufsunfähige Personen kämpfen daher neben ihren gesundheitlichen Problemen oft auch mit dem sozialen Abstieg. Die frühzeitige Absicherung gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit ist daher unverzichtbar.

Eine Berufsunfähigkeit liegt nach den meisten Versicherungsbedingungen vor, wenn der Versicherte infolge von ärztlich nachgewiesener Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall nicht mehr imstande ist, im zuletzt ausgeübten Beruf zu arbeiten oder eine andere Tätigkeit wahrzunehmen, die aufgrund von Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung alternativ ausgeübt werden könnte. Die Berufsunfähigkeit muss dabei für mindestens sechs Monate ununterbrochen als Dauerzustand zu erwarten sein.

Bei den meisten Versicherungsgesellschaften gilt die versicherte Person als berufsunfähig, wenn diese nicht mehr in der Lage ist, ihren Beruf zu 50 Prozent auszuüben. Den Grad sowie die zeitliche Prognose der BU stellen die behandelden Ärzte fest. 

Es lauern in den Vertragsbedingungen zahlreiche Fallstricke. So behält sich der Versicherer in aller Regel in den Versicherungsbedingungen das Recht vor, die Zahlung zu verweigern, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss wichtige Umstände zu seinem Gesundheitszustand verschwiegen hat. Fragen nach Krankheiten und Unfällen sollten daher vollständig beantwortet werden. Wer hier etwas verschweigt oder falsch darstellt, riskiert den Versicherungsschutz. Wenn der Versicherte den Eintritt des Leistungsfalles seiner BU-Versicherung meldet, darf der Versicherer bei allen Ärzten und Krankenkassen und weiteren Sozialversicherungsträgern die Krankengeschichte des Kunden erfragen. Da bei Vertragsabschluss der Kunde in die Entbindung der Schweigepflicht eingewilligt hat, erfährt der Versicherer von den Ärzten die komplette Krankheitsgeschichte. Die angeschriebenen Ärzte werden dabei (gegen Entgeldzahlung) vom Versicherer aufgefordert, Arztberichte zu übersenden und alle weiteren behandelnden Ärzte zu benennen. Entdeckt der Versicherer dabei, dass entscheidende Details verschwiegen wurden, kann er vom Vertrag zurücktreten oder diesen anfechten und dann die Zahlung der BU-Rente völlig verweigern.

Es ist daher bei einer drohenden Berufsunfähigkeit dringend ratsam, aufgrund der vielen Fallstricke rechtzeitig einen Rechtsanwalt einzuschalten.

                           C: RA Thomas Eschle, Januar 2007

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